Neues Pflegegesetz BEEPFrist für Wundprodukte abermals verlängert
Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens haben sich in das neue Pflegegesetz eine Reihe von Vorhaben geschlichen, die auch Hausärztinnen und Hausärzte in hohem Maße betreffen: von der mitunter ausgesetzten Pflicht zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) über Regelungen zum Notdienst bis hin zur Wundbehandlung. Nun hat der Bundestag einen Haken an das Maßnahmenpaket gemacht.

