Ab 2027Bewertungsausschuss setzt Streichkonzert wegen Spargesetz um
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz führt zu zahlreichen Kürzungen in den Arztpraxen. Der Bewertungsausschuss hat einige Streichungen ab 2027 jetzt beschlossen.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz führt zu zahlreichen Kürzungen in den Arztpraxen. Der Bewertungsausschuss hat einige Streichungen ab 2027 jetzt beschlossen.
Bei den vielen Änderungen in letzter Minute ist die 01648 EBM zur Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) versehentlich unter die Räder gekommen. Das räumt jetzt das Ministerium gegenüber „Hausärztliche Praxis“ ein.
Trotz viel Kritik von allen Seiten hat die Regierung das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durchs Parlament gebracht. In den letzten Minuten wurde noch viel am Gesetzestext gefeilt, doch hausärztliche Teams und ihre Patienten müssen sich auf Einschnitte in der Versorgung gefasst machen, kritisiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Denn massive Kürzungen für sie sind weiter vorgesehen, zeigt unsere Gesetzesanalyse.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde am Mittwoch (29.7.) im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gelten ab heute fünf wichtige Änderungen für Hausärztinnen und Hausärzte: von der ePA über Cannabisblüten bis hin zur Regressgefahr.
Nach einer Entscheidung im Erweiterten Bewertungsausschuss - gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung - sollte das Honorar für Psychotherapeuten um 4,5 Prozent sinken. Nun haben Landesrichter ein Veto eingelegt - erstmal.
Ab dem dritten Quartal kann die außerordentliche klinische Intensivpflege (AKI) auch nach einem Arzt-Patienten-Kontakt per Videosprechstunde verordnet werden. Der obligate Leistungsinhalt der 37710 EBM im Abschnitt 37.7 EBM wird entsprechend…
Arztpraxen, die Krankengymnastik, Massagetherapie oder andere Heilmittel selbst durchführen und nach EBM abrechnen, müssen seit dem Beginn des zweiten Quartals 2026 von den Versicherten höhere Zuzahlungsbeiträge einziehen. Darauf macht die…
Die Ergometrie hat im EBM und in der GOÄ einige Gemeinsamkeiten. Es gibt aber auch Abweichungen, was zum Beispiel die Anzahl der erforderlichen Ableitungen betrifft.
Durch die Vorhaltepauschale denken einige Praxen darüber nach, die Videosprechstunde auszuweiten. Was ist dabei aus Abrechnungssicht zu bedenken?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat drei weitere DiGa vorläufig in ihr Verzeichnis aufgenommen. Für zwei von ihnen kann ab dem zweiten Quartal 2026 die EBM-Pauschale 86700 abgerechnet werden.
Ab April soll das neue Lungenkrebsscreening anlaufen. Für Hausärztinnen und Hausärzte gibt es dafür jetzt zwei EBM-Ziffern.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.