EBMVideozuschlag 01444 verlängert

Die Identifikation unbekannter Patientinnen und Patienten zur Teilnahme an Videosprechstunden wird für Praxen weiterhin mit einem Zuschlag vergütet. Das hat der Bewertungsausschuss entschieden.
Die Identifikation unbekannter Patientinnen und Patienten zur Teilnahme an Videosprechstunden wird für Praxen weiterhin mit einem Zuschlag vergütet. Das hat der Bewertungsausschuss entschieden.
Für die Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung DiGA ProHerz steht ab dem dritten Quartal die EBM Nr. 01481 zur Verfügung.
Einige Änderungen haben sich im EBM und auch bei Impfungen ergeben. Diese haben die Rauchenden Köpfe in die Spickzettel für EBM und Check-up für das dritte Quartal 2025 integriert.
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es für den Notfalldatensatz im EBM mehrere Zuschläge zur Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale (EBM Nrn. 01640, 01641,01642). Ab dem neuen Jahr entfällt die 01641, dafür hält die neue 01643 Einzug in den EBM.
Ab Oktober können Ärztinnen und Ärzte bei Kindern bis 12 Jahren, bei denen ein Verdacht auf ein Ober- oder Unterarmfraktur besteht, dies rasch mit einer Sonografie abklären. Auch Hausärztinnen und Hauärzten mit einer Genehmigung steht die Leistung zur Verfügung.
Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie kann die EBM Nr. 01865 zum Nachweis einer Hepatitis-B oder -C-Virusinfektion abgerechnet werden. Diese Möglichkeit wurde nun bis Ende 2028 verlängert.
Kommt die elektronische Ersatzbescheinigung zum Einsatz, erhält eine Praxis damit keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Darauf macht die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein aufmerksam und gibt auch Infos zur Abrechnung.
Erneut ändern sich die Regeln für Videosprechstunden: Rückwirkend seit 1. April dürfen Praxen die Hälfte aller Patientinnen und Patienten auf diese Art behandeln. Dabei werden nun also auch unbekannte Personen eingeschlossen, hat der Bewertungsausschuss entschieden.
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird erst ab Oktober Pflicht. Für die vielen Praxen, die sie schon heute befüllen, kommt nun eine wichtige Klarstellung: Erst fürs nächste Quartal kommt die Vergütung auf den Prüfstand. Plus: So schulen die Hersteller Praxisteams zum Umgang mit der ePA.
Die garantierte Mindestauszahlungsquote für Laborleistungen wurde zu Beginn des Jahres von bisher 89 auf 85 Prozent gesenkt. Das kann sich positiv auf den Laborbonus auswirken.
Im Newsletter des Instituts für hausärztliche Fortbildung (IHF) erinnert IHF-Vorstand und Hausarzt Dr. Hans-Michael Mühlenfeld an drei EBM-Ziffern, die "oft erbracht, aber zu selten abgerechnet" werden. Hintergrund sei das immer…
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.