EBMHonorar für DiGA-Verordnung steigt
Verordnen Ärztinnen und Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen, die erst vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen sind, können sie dafür die 86700 abrechnen. Hierfür steigt ab 2026 das Honorar.
Verordnen Ärztinnen und Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen, die erst vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen sind, können sie dafür die 86700 abrechnen. Hierfür steigt ab 2026 das Honorar.
Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Praxen die elektronische Patientenakte (ePA) erstbefüllen (01648 EBM) oder, wenn bereits eine Erstbefüllung erfolgt ist, Daten aus der aktuellen Behandlung erfassen, verarbeiten oder speichern.…
Darf eine Ärztin bzw. ein Arzt eigentlich eine Notfallbehandlung, die sie bzw. er im Urlaub durchgeführt hat, mit der KV abrechnen? So schätzt Abrechnungsexperte Dr. Heiner Pasch den Fall ein.
In der Hektik des Praxisalltags werden Abrechnungsziffern häufig vergessen, weiß MFA Melanie Kern-Glück. Sie ist in ihrer Praxis für die Abrechnung verantwortlich und hat automatisierte Ziffernketten eingeführt. Damit spart das Praxisteam bei der täglichen Abrechnungsarbeit Zeit. Für noch mehr Effizienz hat die Abrechnungsexpertin außerdem einen wichtigen Tipp parat.
Die Befüllung der elektronischen Patientenakte wird weiterhin extrabudgetär vergütet. Grund dafür ist, dass man sich in einem anderen Punkt bisher noch nicht einigen konnte.
Für bestimmte Chroniker, die nicht jedes Quartal in die Praxis kommen müssen, ist bekanntlich eine neue Versorgungspauschale vorgesehen. Die Pauschale wird aber frühestens zum April 2026 kommen, teilt die KBV auf Anfrage mit.
Seit 1. Oktober dürfen Ärztinnen und Ärzte die Portokosten für den Versand von Überweisungen mit der 40128 EBM abrechnen, wenn dies im Anschluss an eine Videosprechstunde erfolgt. Dies gilt ebenso für Klinikeinweisungen.
Basis-Laborleistungen sind in der HZV in der Regel im Ziffernkranz enthalten. Allerdings gibt es Ausnahmen, die Praxen kennen sollten. Empfehlenswert ist es, sich eine Übersicht zu erarbeiten.
Die beiden beliebtesten Abrechnungs-Spickzettel der Rauchenden Köpfe gibt es nun in einer aktualisierten Fassung. Die Änderungen im GOÄ-Spicker gelten bereits seit dem dritten Quartal. Die Neuerungen im EBM-Spickzettel greifen ab dem vierten Quartal 2025.
Befüllen Ärztinnen und Ärzte erstmals eine ePA, erhalten sie dafür weiterhin rund 11 Euro. Auch die beiden anderen EBM-Pauschalen zur ePA können im vierten Quartal 2025 abgerechnet werden.
Die Identifikation unbekannter Patientinnen und Patienten zur Teilnahme an Videosprechstunden wird für Praxen weiterhin mit einem Zuschlag vergütet. Das hat der Bewertungsausschuss entschieden.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.