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Ab 30. JuliGKV-Spargesetz streicht ab sofort 01648 EBM

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde am Mittwoch (29.7.) im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gelten ab heute fünf wichtige Änderungen für Hausärztinnen und Hausärzte: von der ePA über Cannabisblüten bis hin zur Regressgefahr.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde am Mittwoch (29.7.) im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gelten ab heute fünf wichtige Änderungen für Hausärztinnen und Hausärzte: von der ePA über Cannabisblüten bis hin zur Regressgefahr.

Deutsches ArztportalBiologika: Was ist neu bei Verordnung und Abgabe?

Seit April müssen Apotheken biotechnologisch hergestellte Arzneimittel – analog zu Generika – austauschen, sofern definierte Kriterien erfüllt sind. Für Hausärztinnen und Hausärzte, die Biologika verordnen, ergibt sich dadurch neuer Beratungsbedarf. Worauf es bei der Verordnung jetzt zu achten gilt.

Seit April müssen Apotheken biotechnologisch hergestellte Arzneimittel – analog zu Generika – austauschen, sofern definierte Kriterien erfüllt sind. Für Hausärztinnen und Hausärzte, die Biologika verordnen, ergibt sich dadurch neuer Beratungsbedarf. Worauf es bei der Verordnung jetzt zu achten gilt.

G-BASeit 1.4.: Biologika in Apotheken austauschbar

Medikamente, Arzneimittel, Apotheke

Fertigarzneimittel mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen können in Apotheken seit dem zweiten Quartal 2026 gegen kostengünstigere ausgetauscht werden. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, nach dem die Arzneimittel-Richtlinie um einen neuen Paragrafen…

Long/Post-CovidVier Wirkstoffe im Off-Label-Use bald verordnungsfähig

Für gesetzlich Krankenversicherte mit Long/Post-Covid stehen künftig verschiedene Arzneimittel im Off-Label-Use zur Verfügung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (2.4.) beschlossen. Konkret geht es um vier Wirkstoffe für unterschiedliche Patientengruppen.

Für gesetzlich Krankenversicherte mit Long/Post-Covid stehen künftig verschiedene Arzneimittel im Off-Label-Use zur Verfügung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (2.4.) beschlossen. Konkret geht es um vier Wirkstoffe für unterschiedliche Patientengruppen.

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