Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Anwendung von ArzneimittelnWas bedeutet eigentlich Off-Label-Use?

Überlegen, Unsicher, Nachdenklich, Frau

Medikamente werden von den Arzneimittelbehörden für bestimmte Anwendungsgebiete (Krankheiten) und Anwendungs­arten (Einnahme oral, inhalativ, per Injektion etc.) zugelassen. Da die Zulassungen für die Arzneimittel oft eng gefasst sind, können Ärztinnen…

ApothekenBundesregierung beschließt Reform trotz heftiger Kritik

Eine breite Allianz ärztlicher Vertreter, darunter der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, hatte deutlich vor Folgen für die Patientensicherheit gewarnt, und auch die Apotheker selbst waren unzufrieden - trotzdem hat das Bundeskabinett am Mittwoch gegen die heftige Kritik einen Haken an die Apothekenreform gemacht.

Eine breite Allianz ärztlicher Vertreter, darunter der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, hatte deutlich vor Folgen für die Patientensicherheit gewarnt, und auch die Apotheker selbst waren unzufrieden - trotzdem hat das Bundeskabinett am Mittwoch gegen die heftige Kritik einen Haken an die Apothekenreform gemacht.

G-BAApotheken sollen auch Biologika austauschen dürfen

Bei chemisch-synthetisch hergestellten Arzneimitteln ist der Austausch in der Apotheke längst etabliert, bald soll dies auch für Biologika eingeführt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dafür nun die Bedingungen festgezurrt.

Bei chemisch-synthetisch hergestellten Arzneimitteln ist der Austausch in der Apotheke längst etabliert, bald soll dies auch für Biologika eingeführt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dafür nun die Bedingungen festgezurrt.

Alzheimer-TherapieIQWiG: Lecanemab ohne Zusatznutzen

Das Alzheimer-Medikament Lecanemab ist seit 1. September in Deutschland verfügbar. Das IQWiG kommt nun zu dem Ergebnis: Lecanemab hat keinen nachgewiesenen Vorteil gegenüber den derzeitigen Standardtherapien. Daran gibt es aber auch Kritik.

Das Alzheimer-Medikament Lecanemab ist seit 1. September in Deutschland verfügbar. Das IQWiG kommt nun zu dem Ergebnis: Lecanemab hat keinen nachgewiesenen Vorteil gegenüber den derzeitigen Standardtherapien. Daran gibt es aber auch Kritik.

BrensocatibErstes Medikament bei Bronchiektasen-Erkrankung zugelassen

Bisher gab es für die Bronchiektasen-Erkrankung keine zugelassene Therapie und bis vor kurzem auch keine Leitlinie. Nun gibt es Hoffnung für bis zu drei Millionen Betroffene in Europa: Die Arzneimittelbehörde EMA hat mit Brensocatib dem ersten zielgerichteten Medikament die Zulassung erteilt.

Bisher gab es für die Bronchiektasen-Erkrankung keine zugelassene Therapie und bis vor kurzem auch keine Leitlinie. Nun gibt es Hoffnung für bis zu drei Millionen Betroffene in Europa: Die Arzneimittelbehörde EMA hat mit Brensocatib dem ersten zielgerichteten Medikament die Zulassung erteilt.

ArzneimittelZulassungserweiterung: mResvia® jetzt ab 18 Jahren

Nach einer Zulassungserweiterung können sich künftig auch Menschen ab 18 Jahren mit Vorerkrankungen mit dem mRNA-Impfstoff mResvia® gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) impfen lassen. Bisher war die Vakzine des Herstellers…

GesetzgebungVerbände nehmen zu umstrittener Apothekenreform Stellung

Die von ärztlicher Seite scharf kritisierte Apothekenreform geht in die entscheidende Phase: Nun dürfen die Verbände im parlamentarischen Verfahren Stellung nehmen. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband wird dies tun – denn die Reform sei ein „Irrweg“.

Die von ärztlicher Seite scharf kritisierte Apothekenreform geht in die entscheidende Phase: Nun dürfen die Verbände im parlamentarischen Verfahren Stellung nehmen. Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband wird dies tun – denn die Reform sei ein „Irrweg“.

EU-VorhabenDroht dem Beipackzettel das Aus?

Von der geplanten Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts könnte – weitestgehend unbemerkt – ein kleiner, aber bedeutender Teil der Arzneiversorgung betroffen sein: der Beipackzettel. Denn Informationen sollen künftig elektronisch abrufbar sein. Ob die gedruckte Beilage bestehen bleibt, soll den einzelnen Ländern überlassen werden.

Von der geplanten Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts könnte – weitestgehend unbemerkt – ein kleiner, aber bedeutender Teil der Arzneiversorgung betroffen sein: der Beipackzettel. Denn Informationen sollen künftig elektronisch abrufbar sein. Ob die gedruckte Beilage bestehen bleibt, soll den einzelnen Ländern überlassen werden.

Sie haben keinen Zugriff auf diesen Artikel
OK
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.