MeinungLeserbrief: Sie Fragen – die Redaktion antwortet
Zu unserem Artikel "Politik in der Praxis? Ja, bitte!" (Hausärztliche Praxis 16/25) hat uns ein Leserbrief erreicht.
Zu unserem Artikel "Politik in der Praxis? Ja, bitte!" (Hausärztliche Praxis 16/25) hat uns ein Leserbrief erreicht.
Regelmäßig erreichen die Redaktion Fragen aus dem Praxisalltag. Im konkreten Fall geht es um die Steuererklärung im Jahr des Praxisverkaufs: Dürfen in dieser noch Betriebsausgaben wie Reise- und Werbungskosten abgesetzt werden, auch wenn die Praxis bereits abgegeben ist?
Zu mehreren Artikeln haben uns in letzter Zeit Leserbriefe erreicht. Hier beantworten wir Ihre Fragen!
Zu unseren Artikeln "KI-Einsatz könnte Hausarztpraxen von Bürokratie entlasten", HÄP 6/25 und "Hausärzteschaft finden Apexxnar-Regresse äußerst unfair!", HÄP 5/25 haben uns zwei Leserbriefe erreicht.
Sozialabgaben für sporadische Praxisvertretung? Betreff: "Statt freier Mitarbeit: Für Praxisvertreter Sozialabgaben abführen", HA 16/24 vom 5.10.24, S. 30 Ich habe vor knapp zwei Jahren meine Praxistätigkeit beendet und diese an…
Weiterhin GOÄ-Vorgaben der Psychoziffern beachten Betreff: Psychotherapie in der GOÄ neu geregelt, HA14/24 vom 5.9.24, S. 20 Kollege Dr. Heiner Pasch stellt die neu verhandelten Analogziffern zur Psychotherapie vor und…
Zu unserem Artikel "Wenn die Familie in der Praxis mithilft" (HA 11/23) hat uns eine Leserfrage erreicht: Darf ein Kind schon mit 13 Jahren in der Praxis mitarbeiten?
Zu unserer Online-Berichterstattung über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Einsatz von Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung hat uns ein Leserbrief erreicht. Auch zum Artikel über die Früherkennung von Alzheimer mittels Biomarker gab es eine Leserzuschrift.
Zu unserem Artikel zur Doppelverschreibung von Dosieraerosolen in der Reihe "Jeder Fehler zählt" hat uns ein Leserbrief erreicht.
Uns haben zwei Leserfragen erreicht, die wir gerne beantworten: Einmal geht es um die Abrechnung von Video-Kontakten zu "Unzeiten", und einmal um die Neupatientenregelung.
Gleich zu mehreren Artikeln aus der Ausgabe 5/23 haben uns Zuschriften von Leserinnen und Lesern erreicht.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.