Langfristiger HeilmittelbedarfNeue Kodes im Heilmittel-Spicker ab Januar
![Seit 1. Januar haben sich Kodes für die Verordnung eines langfristigen Heilmittelbedarfs geändert. Die "Rauchenden Köpfe" haben dies im Heilmittel-Spickzettel angepasst.](https://www.hausaerztlichepraxis.digital/wp-content/uploads/2019/01/AdobeStock_181375830-400x267.jpeg)
Seit 1. Januar haben sich Kodes für die Verordnung eines langfristigen Heilmittelbedarfs geändert. Die "Rauchenden Köpfe" haben dies im Heilmittel-Spickzettel angepasst.
Seit 1. Januar haben sich Kodes für die Verordnung eines langfristigen Heilmittelbedarfs geändert. Die "Rauchenden Köpfe" haben dies im Heilmittel-Spickzettel angepasst.
Neues Jahr, neuer EBM-Spickzettel: Die "Rauchenden Köpfe" haben ihre praktische Abrechnungsübersicht mit den häufigsten EBM-Ziffern für die Hausarztpraxis aktualisiert.
Nach langen Verhandlungsjahren haben Bundesärztekammer und PKV − ohne die Beihilfe − einen Entwurf für eine neue GOÄ vorgelegt. Fluch oder Segen? Die "Rauchenden Köpfe" haben klassische Hausarztfälle analysiert. Auch wenn noch offen ist, ob und wie die Novelle tatsächlich kommt.
Die Frage nach dem "Taxischein" (Muster 4) stellt sich häufig in der hausärztlichen Praxis. Die "Rauchenden Köpfe" geben für die Verordnung verständliche Regeln und zwei Muster-Schreiben an die Hand.
Die Abrechnungsvorgaben im EBM sind mitunter komplex. Ein sicheres Fundament können sich hausärztliche Praxen aber schon mit vier Gruppen von EBM-Ziffern bauen. Die "Rauchenden Köpfe" verraten, worauf dabei zu achten ist.
Ab Oktober gibt es bei der Heilmittelverordnung drei Änderungen. Die "Rauchenden Köpfe" haben die neuen ICD-Kodes in die Heilmittel-Spicker für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHM) sowie den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) bereits aufgenommen.
Längere Krankheit, Betreuung von Angehörigen oder Überbrückung bis zur Facharztprüfung: Es gibt diverse Gründe, in der Praxis eine ärztliche Assistenz zu beschäftigen. Doch nicht jede Art der Assistenz ist in jedem Fall möglich.
Zum 1. Juli tritt die geänderte G-BA-Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege in Kraft, die eine Übertragung der medizinischen und wirtschaftlichen Verantwortung auf Pflegekräfte zulässt. Das ändert sich bei der Verordnung auf Muster 12.
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.