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G-BAKein Zusatznutzen für Tirzepatid bei Kindern und Jugendlichen

Tirzepatid ist seit Januar 2026 auch für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche mit Typ-2-Diabetes zugelassen. Der G-BA sieht nun allerdings keinen Zusatznutzen.

Übergewicht und Adipositas nehmen auch bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu - und damit das Risiko für Typ-2-Diabetes.

Berlin. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist ein Zusatznutzen von Tirzepatid bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis < 18 Jahren mit Typ-2-Diabetes im Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.

Grund sei, dass keine geeigneten Daten zu Kindern und Jugendlichen mit Typ-2-Diabetes vorlägen, die mit ihrer bisherigen medikamentösen Therapie zusätzlich zu Diät und Bewegung keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erreicht haben, begründet der G-BA seine Entscheidung. Es ergebe sich somit kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Tirzepatid.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurden herangezogen eine individualisierte Therapie unter Auswahl von:

  • Metformin + Basalinsulin (Humaninsulin oder Insulinanaloga),
  • Metformin + Liraglutid oder Dulaglutid,
  • Metformin + Dapagliflozin oder Empagliflozin,
  • Basalinsulin + Metformin + Liraglutid oder Dulaglutid,
  • Basalinsulin + Metformin + Dapagliflozin oder Empagliflozin,
  • Eskalation der Insulintherapie2: konventionelle Therapie (CT) bzw. intensivierte Insulintherapie (ICT), jeweils in Kombination mit Metformin und Liraglutid oder Dulaglutid oder Dapagliflozin oder Empagliflozin.

Der G-BA ist mit seinem Beschluss einer Nutzenbewertung des IQWiG vom Juni 2026 gefolgt.

Tirzepatid (Handelsname: Mounjaro®) ist seit September 2022 für Erwachsene mit Typ-2-Diabetes zugelassen, bei denen andere Diabetes-Medikamente, eine Ernährungsumstellung und Bewegung einen erhöhten Blutzuckerspiegel nicht ausreichend senken.

Seit Januar 2026 ist das Medikament auch für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche zugelassen. Tirzepatid kann z.B. mit Metformin und Insulin kombiniert werden.

red

Quelle: Beschluss des G-BA vom 20. August

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