UrteilScreening Bauchaortenaneurysma: BSG pocht auf Einmaligkeit
Die Beratung und der Ultraschall zum Bauchaortenaneurysma-Screening steht Versicherten ab 65 Jahren nur einmalig zur Verfügung. Wurden die Leistungen erbracht, dürfen sie nicht mehr von anderen Praxen abgerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.