WettbewerbsrechtBundesgerichtshof betont strenge Regeln für Ärzte-Testsiegel
Sind Ärzte-Siegel des Focus irreführend? Der BGH stellt hohe Anforderungen an die Seriosität.
Sind Ärzte-Siegel des Focus irreführend? Der BGH stellt hohe Anforderungen an die Seriosität.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wurde am Mittwoch (29.7.) im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gelten ab heute fünf wichtige Änderungen für Hausärztinnen und Hausärzte: von der ePA über Cannabisblüten bis hin zur Regressgefahr.
Seit 12. Juni 2026 haben minderjährige Asylbewerber in Deutschland Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die ePA-App erhält eine neue Funktion: Stellen Ärztinnen und Ärzte beispielsweise Befunde ein oder greifen sie auf die ePA zu, können sich Patienten künftig per Echtzeit-Benachrichtigung auf ihrem Smartphone darüber informieren lassen. Schrittweise wird zudem der eMedikationsplan ausgerollt.
Seit 1. Juli hat sich die Systematik in der UV-GOÄ teilweise grundlegend geändert. Auch im Januar gab es bereits kleine Anpassungen. Alle Veränderungen haben die "Rauchenden Köpfe" jetzt im GOÄ-Spickzettel für hausärztliche Praxisteams aufgenommen.
Zum 1. Juli hat sich die UV-GOÄ verändert. Dieses Mal sind aber nicht nur teilweise die Honorare gestiegen, sondern auch die Abrechnungssystematik hat sich an manchen Stellen grundlegend verändert. Für Hausärztinnen und -ärzte könnte dadurch mitunter mehr Honorar drin sein.
Die aktuell geltende "Nein heißt Nein"-Regelung im Sexualstrafrecht hält der Bundesrat für nicht mehr angemessen. In der Praxis komme es dadurch immer wieder zu Lücken, wodurch Betroffene von sexueller Gewalt benachteiligt werden. Das wollen die Ländervertreter nun ändern.
Das Bundeskabinett hat ein umfangreiches Digital-Gesetz fürs Gesundheitswesen beschlossen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht darin „den nächsten Schritt in eine Kassenmedizin“, auch andere Verbände warnen scharf vor einem Aushöhlen der Arzt-Patienten-Beziehung. Ein Überblick über zentrale Vorhaben.
Zum Start des dritten Quartals hat die neue Versorgungspauschale für Menschen mit nur einer chronischen Erkrankung Einzug in den EBM gehalten. Wann die 03100 EBM abgerechnet werden muss und wann nicht.
Jede Hausarztpraxis versorgt zahlreiche Wunden, begleitet die Kompressionstherapie oder betreut Menschen nach Operationen. Manche Abrechnungsvorgaben sind aber diffizil, sodass die Abrechnung auch mal übersehen werden kann. Ein messerscharfer Blick lohnt, denn die Ziffern zählen auch als Kriterium der Vorhaltepauschale.
Auswertungen zeigen: Etwa jede vierte Praxis hat potenzielle Sicherheitslücken in ihrer IT – durch offene Ports. Ein neues kostenfreies Tool hilft, in nur zwei Minuten die eigene Internetanbindung zu prüfen.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.