Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

EBMHonorar für DiGA-Verordnung steigt

Verordnen Ärztinnen und Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen, die erst vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen sind, können sie dafür die 86700 abrechnen. Hierfür steigt ab 2026 das Honorar.

Verordnen Ärztinnen und Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen, die erst vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen sind, können sie dafür die 86700 abrechnen. Hierfür steigt ab 2026 das Honorar.

GOÄWann dürfen Leistungen gesteigert werden?

Ärztliche Leistungen, die bei Privatversicherten erbracht werden, dürfen laut Paragraf 5 der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) gesteigert werden (1- bis 3,5-facher Satz). Wird über dem sogenannten Schwellen­wert (2,3-fach) gesteigert, bedarf…

Statistik & CoWissenschaftliche Studien: Worauf sollten Sie achten?

Absolutes Risiko, relatives Risiko, Number Needed to Treat - diese Begriffe, die in vielen wissenschaftlichen Studien vorkommen, werden in der CME-Fortbildung "Studien richtig lesen" erklärt. Diese können auch Praxis­teams nach kostenfreier Registrierung zur Fortbildung einsehen.

Absolutes Risiko, relatives Risiko, Number Needed to Treat - diese Begriffe, die in vielen wissenschaftlichen Studien vorkommen, werden in der CME-Fortbildung "Studien richtig lesen" erklärt. Diese können auch Praxis­teams nach kostenfreier Registrierung zur Fortbildung einsehen.

EBMDas steckt hinter Entbudgetierung und Vorhaltepauschale

Seit Oktober gilt für Haus­arztpraxen die Entbudgetierung, was bedeutet das? Die hausärzt­lichen Leistungen werden voll zu den regionalen Preisen ausgezahlt – und nicht mehr bei Überschreiten des hausärztlichen „Honorartopfes“ vermindert…

Editorial PRAXISTEAM 02/2025Ihr Wunsch, unsere Herzenssache

Plätzchen, Weihnachten, Marmelade, Süßigkeiten, Geschenk

Ob selbst gebackene Kekse, gestrickte Socken oder ein gedrechseltes Wahrzeichen der Heimatstadt, Patientinnen und Patienten lassen sich in der Weihnachtszeit oft einiges einfallen, um sich bei Ihnen als Praxisteam zu…

Sie haben keinen Zugriff auf diesen Artikel
OK
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.