KHK-DiagnostikG-BA schließt Phonokardiografie aus dem Leistungskatalog aus

Die Phonokardiografie ist nicht geeignet, eine koronare Herzkrankheit sicher auszuschließen und damit Folgediagnostik unnötig zu machen. Zu diesem Ergebnis ist der Gemeinsame Bundesausschuss gekommen - und hat die Phonokardiografie aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen.