G-BADMP Osteoporose für Männer ab 50 Jahren
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das DMP Osteoporose aktualisiert. Unter anderem haben Männer künftig bereits ab 50 Jahren einen Anspruch auf das Behandlungsprogramm.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das DMP Osteoporose aktualisiert. Unter anderem haben Männer künftig bereits ab 50 Jahren einen Anspruch auf das Behandlungsprogramm.
Auch für das Alzheimer-Mittel Donanemab sieht der Gemeinsame Bundesausschuss keinen belegten Zusatznutzen im Vergleich zum bisherigen Therapiestandard. Das könnte Folgen für die künftige Verfügbarkeit des Mittels haben.
Für gesetzlich Krankenversicherte mit Long/Post-Covid stehen künftig verschiedene Arzneimittel im Off-Label-Use zur Verfügung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (2.4.) beschlossen. Konkret geht es um vier Wirkstoffe für unterschiedliche Patientengruppen.
Seit Monaten gibt es um das Alzheimer-Medikament Lecanemab großen Wirbel. In Deutschland ist es seit September 2025 auf dem Markt, das IQWiG sah zuletzt allerdings keinen Vorteil für Patienten. Nun hat auch der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden: Kein Zusatznutzen. Und nun?
Menschen mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa können künftig zusätzlich zur lokalen antibiotischen Salbentherapie mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz behandelt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Durchführen dürfen die Therapie auch Hausärztinnen und Hausärzte.
Leistungen der außerklinischen Intensivpflege können bald auch im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, knüpft dies allerdings an einige Voraussetzungen.
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat seine Projektdatenbank überarbeitet. Das hat der G-BA Mitte Dezember mitgeteilt. Hausärztinnen und Hausärzte, die an Projekten des Fonds interessiert sind, können nun mit…
Bei chemisch-synthetisch hergestellten Arzneimitteln ist der Austausch in der Apotheke längst etabliert, bald soll dies auch für Biologika eingeführt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dafür nun die Bedingungen festgezurrt.
Zu den drei bereits etablierten Stufen der Notfallversorgung in Krankenhäusern hat der G-BA am Donnerstag (21.11.) die Einführung einer weiteren Stufe beschlossen.
Die Frist zur Verordnung sonstiger Wundprodukte wurde erneut verlängert. Zusätzlich will der Gesetzgeber den Verbandmittelbegriff nochmal überarbeiten lassen. Wie bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss diese Vorhaben und was bedeutet das für Ärztinnen und Ärzte? "Hausärztliche Praxis" hat beim G-BA-Vorsitzenden Prof. Josef Hecken nachgefragt.
Für bestimmte Chroniker, die nicht jedes Quartal in die Praxis kommen müssen, ist bekanntlich eine neue Versorgungspauschale vorgesehen. Die Pauschale wird aber frühestens zum April 2026 kommen, teilt die KBV auf Anfrage mit.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.