Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

GesetzesbeschlussBundestag lockert Regeln für Organspenden

bundestag, gesetz, sprecherpult

Ende März hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das Crossover- und anonyme Nierenspenden erlaubt. Damit wird die Hoffnung verknüpft, dass manche Patientinnen und Patienten schneller ein Spenderorgan erhalten können. red…

Deutsches ArztportalRegressangst: Wie können sich Hausärzte schützen?

Die Sorge vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen ist für viele Hausärztinnen und Hausärzte ein fester Begleiter im Praxisalltag – nicht zuletzt befeuert durch Medienberichte über Nachforderungen im hohen fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich. Doch wie häufig sind Prüfungen und Regresse wirklich und wie kann man sie vermeiden? Ein Überblick.

Die Sorge vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen ist für viele Hausärztinnen und Hausärzte ein fester Begleiter im Praxisalltag – nicht zuletzt befeuert durch Medienberichte über Nachforderungen im hohen fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich. Doch wie häufig sind Prüfungen und Regresse wirklich und wie kann man sie vermeiden? Ein Überblick.

GesetzentwurfGewalt gegen Praxisteams kommt ins Strafgesetzbuch

Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams sollen künftig härter bestraft werden. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ist gerade im parlamentarischen Verfahren. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat sich mit einer Stellungnahme eingebracht – und sieht eine wichtige "Signalwirkung".

Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams sollen künftig härter bestraft werden. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ist gerade im parlamentarischen Verfahren. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat sich mit einer Stellungnahme eingebracht – und sieht eine wichtige "Signalwirkung".

BundesgesundheitsministerinWarken kündigt Digitalgesetz an

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will noch im ersten Quartal dieses Jahres einen Gesetzentwurf für ihre Digitalisierungsstrategie vorlegen. Das hat sie Mitte Februar angekündigt. Zentrale Vorhaben des "Gesetzes für digitale Versorgung…

UrteilUnfallversicherung muss bei CFS nach Infektion Rente zahlen

Wer sich in seinem Beruf mit einem Virus infiziert - und beispielsweise an Ringelröteln erkrankt - und infolge dessen ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) ausbildet, ist hierfür durch die Berufsgenossenschaft zu entschädigen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg nun entschieden. 

Wer sich in seinem Beruf mit einem Virus infiziert - und beispielsweise an Ringelröteln erkrankt - und infolge dessen ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) ausbildet, ist hierfür durch die Berufsgenossenschaft zu entschädigen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg nun entschieden. 

Sie haben keinen Zugriff auf diesen Artikel
OK
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.