BGH-UrteilDesinfektionsmittel nicht mit “Sanft zur Haut” bewerben
Anbieter von Desinfektionsmitteln dürfen nicht mit Werbeaussagen wie "Sanft zur Haut", "Hautfreundliche Produktlösung als Schaum" sowie "Konsumenten sind überzeugt – 100 Prozent bestätigen die Hautverträglichkeit" für ihre Produkte werben. [habox:ad]…