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Ab 2027Bewertungsausschuss setzt Streichkonzert wegen Spargesetz um

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz führt zu zahlreichen Kürzungen in den Arztpraxen. Der Bewertungsausschuss hat einige Streichungen ab 2027 jetzt beschlossen.

Für die Beratung zur Organspende erhalten Ärztinnen und Ärzte ab 2027 keine Vergütung mehr.

Berlin. Aus für Organspendeberatung, Terminvermittlung, ePA-Befüllung: Die geplanten Sparmaßnahmen, die im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verankert sind, hat der Bewertungsausschuss in seiner Sitzung am Dienstag (25.8.) umgesetzt.

Zum 1.1.2027 fallen demnach die folgenden EBM Nr. weg:

  • 01431 (Zusatzpauschale elektronische Patientenakte) – drei Punkte, 0,38 Euro
  • 01480 Beratung über Organ- und Gewebespenden, 65 Punkte, 8,28 Euro
  • 01647 Zusatzpauschale ePA-Unterstützungsleistung 15 Punkte, 1,91 Euro
  • 03008 Zuschlag Terminvermittlung Facharzt: 131 Punkte, 16,69 Euro

Der Beschluss, nach dem die 01648 mit Wirkung zum 30. Juli gestrichen wurde, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss aufgehoben (Hausärztliche Praxis berichtete) und mitgeteilt, dass die 01648 noch bis zum 31.12.2026 abgerechnet werden darf.

Die geplanten Sparmaßnahmen sowie die Streichungen der oben genannten Leistungen Kürzungen hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband scharf kritisiert. at

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