Videosprechstunde50-Prozent-Grenze gilt jetzt für alle Behandlungsfälle

Erneut ändern sich die Regeln für Videosprechstunden: Rückwirkend seit 1. April dürfen Praxen die Hälfte aller Patientinnen und Patienten auf diese Art behandeln. Dabei werden nun also auch unbekannte Personen eingeschlossen, hat der Bewertungsausschuss entschieden.