JahreswechselDas ändert sich ab Januar in der UV-GOÄ
Ab Januar tritt eine überarbeitete UV-GOÄ in Kraft. Ärzte und Unfallversicherung haben einerseits Bürokratie abgebaut, andererseits den AU-Nachweis nach Nr. 143 UV-GOÄ ergänzt.
Ab Januar tritt eine überarbeitete UV-GOÄ in Kraft. Ärzte und Unfallversicherung haben einerseits Bürokratie abgebaut, andererseits den AU-Nachweis nach Nr. 143 UV-GOÄ ergänzt.
Verordnen Ärztinnen und Ärzte digitale Gesundheitsanwendungen, die erst vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen sind, können sie dafür die 86700 abrechnen. Hierfür steigt ab 2026 das Honorar.
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es für den Notfalldatensatz im EBM mehrere Zuschläge zur Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale (EBM Nrn. 01640, 01641,01642). Ab dem neuen Jahr entfällt die 01641, dafür hält die neue 01643 Einzug in den EBM.
Erneut ändern sich die Regeln für Videosprechstunden: Rückwirkend seit 1. April dürfen Praxen die Hälfte aller Patientinnen und Patienten auf diese Art behandeln. Dabei werden nun also auch unbekannte Personen eingeschlossen, hat der Bewertungsausschuss entschieden.
Bei der häuslichen Krankenpflege sollen Pflegekräfte künftig eigenverantwortlicher handeln können - innerhalb vorgegebener Grenzen. Zum 1. Juli soll das Muster 12 angepasst werden. Diese Optionen haben Ärztinnen und Ärzte dann bei der Verordnung.
Jeder hat ein Anrecht, seine Krankenunterlagen, die in der Praxis gespeichert sind, einzusehen. Die Frage, ob dafür auch etwas zu bezahlen ist, hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die 35100 und 35110 EBM sind häufige Gesprächsleistungen in hausärztlichen Praxen. Aktuell knöpft sich ein Gericht das hessische Prüfgremium vor. Für Ärztinnen und Ärzte sind daraus erste Anhaltspunkte abzulesen, wann sich ein Widerspruch gegen einen Psychosomatikregress lohnen kann.
Neben der G-BA-Richtlinie gilt bei Corona-Impfungen eine Verordnung des Gesundheitsministeriums. Daher musste nun die Liste der Impfziffern ergänzt werden.
Zum 1. April wurde die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie geändert, bei der der Sonderfall für eine Arbeitsunfähigkeit bei Absonderung wegen Covid berücksichtigt wird. Für diesen Fall, bei dem die AU telefonisch festgestellt und das AU-Formular postalisch verschickt wird, kann rückwirkend zum 1.4. die Porto-Kostenpauschale angesetzt werden. .
Obgleich der Einsatz des elektronischen Rezeptes noch in den „Kinderschuhen“ verharrt, gibt es seit 1. April einen neuen Stolperstein für Ärztinnen und Ärzte. Dieser kann sogar zu einem Regress führen.
Cannabis darf zu medizinischen Zwecken auch auf Rezept verordnet werden. Doch die Kasse trägt nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür. Das sollten Ärztinnen und Ärzte dabei beachten.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.