Berlin. Wenn die Politik an die Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Primärversorgungssystems geht – was explizit noch dieses Jahr geschehen soll –, dann muss sie dabei systematische Mindestanforderungen mitdenken. Um diese Mindestanforderungen klar zu definieren, hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) am Freitag (28. August) ein entsprechendes Forderungspapier veröffentlicht. Werden sie im Zuge des erwarteten Gesetzentwurfs nicht mitgedacht, so drohe die Reform ein simples „Überweisungssystem“ zu werden, warnt der Verband.
Im nun vorgelegten Forderungspapier macht der HÄV einmal mehr deutlich, dass er das geplante Primärversorgungssystem explizit befürwortet. Entscheidend seien dabei jedoch vier Grundprinzipien, die in der internationalen Primärversorgungsforschung als „4 C“ bezeichnet werden:
- First Contact, also der niedrigschwellige Erstkontakt,
- Continuity of care, die kontinuierliche Betreuung,
- Comprehensiveness, eine möglichst umfassende und in weiten Teilen abschließende Versorgung, sowie
- Coordination, die Koordination der weiteren Behandlung.
Diese vier Funktionen gelten auch in den Empfehlungen von WHO und UNICEF als zentrale Merkmale einer leistungsfähigen Primärversorgung.
Immer zuerst zur Hausarztpraxis
Für den Verband folgt daraus eine klare Grundregel: Während der regulären Öffnungszeiten soll die Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle sein – persönlich, telefonisch oder digital. Dort findet durch entsprechend qualifiziertes Praxispersonal (MFA, VERAH, PCM/PA, Ärztin/Arzt), unterstützt durch digitale Anwendungen, eine individuelle Einschätzung der Situation statt. Nur wenige Ausnahmen, etwa Notfälle außerhalb der regulären Sprechzeiten sowie Augenheilkunde, Gynäkologie und Psychotherapie, sollen einen direkten Zugang ermöglichen.
Wichtig in der Praxis: Für die Weiter- und Mitversorgung durch fachärztliche Praxen fordert der HÄV „einfache und bürokratiearme Wege“ wie beispielsweise eine Jahresüberweisung. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen die hausärztlichen Praxisteams „konsequent finanziell und strukturell gestärkt und gefördert werden“.
HZV als bewährtes Modell
Das Honorarsystem müsse dabei konsequent der Logik der Primärversorgung folgen, heißt es. Auch hier gilt ein Blick auf Best-Practice-Systeme wie die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) oder internationale Vorbilder: Hier haben sich „Blended-Payment-Modelle“ etabliert, in denen die Vergütung der Grundversorgung sowie die Vorhaltung der Versorgungsstrukturen maßgeblich über Pauschalen erfolgt und nur wenige sehr spezifische Einzelleistungen gesondert vergütet werden.
Die HZV nach Paragraf 73b SGB V bildet ohnehin eine essenzielle Basis. Sie erfülle bereits wesentliche Anforderungen eines funktionierenden Primärversorgungssystems, erinnert der Verband. Bundesweit nehmen bereits heute rund elf Millionen Versicherte freiwillig teil. Evaluationen der HZV zeigen zudem Vorteile unter anderem bei der Versorgung multimorbider Patientinnen und Patienten sowie bei Prävention und Arzneimitteltherapie.
Deshalb fordert der Verband, die HZV in ihrer bestehenden Form als „alternative Regelversorgung“ zu erhalten und insbesondere den Kontrahierungszwang einschließlich Schiedsverfahren und Fortgeltungsregelungen zu sichern. Wer ein flächendeckendes Primärversorgungssystem schnell umsetzen wolle, müsse auf den bestehenden Strukturen aufbauen und die HZV weiter skalieren.
Mehr digitale Unterstützung
Auch die Digitalisierung soll die Praxis unterstützen – etwa bei Terminorganisation, Kommunikation und der Vorbereitung von Konsultationen. Eine zentrale digitale oder telefonische Ersteinschätzung über Krankenkassen oder 116 117 an den Hausarztpraxen vorbei lehnt der Verband dagegen ausdrücklich ab. Während der regulären Öffnungszeiten müsse die individuelle Einschätzung in der Praxis erfolgen.
Patientinnen und Patienten sollen sich freiwillig für oder gegen die Teilnahme an einem Primärversorgungssystem entscheiden können. Wer sich dafür entscheidet, soll allerdings spürbare Vorteile erhalten – etwa einen besseren Zugang zur fachärztlichen Versorgung. Wer die vereinbarten Versorgungspfade anschließend umgeht, soll nach den Vorstellungen des Verbandes angemessen sanktioniert werden können. •
