HeilmittelBVB bei Lipödem gilt noch bis Ende 2027
Frauen mit Lipödem können Ärztinnen und Ärzte weiter Heilmittel verordnen, ohne Sorge vor Regressen haben zu müssen. Denn zur Behandlung dieser Erkrankung gelten sie weiter als Besonderer Verordnungsbedarf (BVB). Plus: Heilmittel-Spicker aktualisiert.