BundessozialgerichtStempel statt Unterschrift: 490.000 Regress
Das Bundesozialgericht hat am Donnerstag (28.8.) den festgesetzten Regress gegen einen Internisten in Höhe von rund 490.000 Euro bejaht. Dieser hatte Sprechstundenbedarfsverordnungen nicht selbst signiert, sondern einen Unterschriftenstempel eingesetzt.