Die Abrechnung der Versorgungspauschale II ist nicht kompliziert, aber mit einigen Tücken versehen. So ist die Abrechnung nur in begrenztem Umfang möglich bzw. auch abhängig von der Zahl der behandelten Patienten.
Eine Patientin ist beim Joggen gestürzt und auf ihr Knie gefallen (Symbolbild).
Der Zuschlag 03110 EBM ist – ebenfalls wie die 03100 – altersabhängig. Die Abrechnung der 03100 muss zuvor erfolgt sein.
EBM
Bei der ersten Vorstellung von Frau V. (s. Kasten) rechnet der Hausarzt die 03110 EBM ab, da die Behandlung als intensiver Betreuungsbedarf eingeschätzt wird. Zusätzlich wird die Versorgung der Schürfwunden mit jeweils der 02300 angesetzt.
Die Behandlung des Kniegelenkes selbst kann dagegen nicht abgerechnet werden, ebenso nicht die Folgekonsultationen bis auf ein ärztliches Gespräch über die sportliche Betätigung in der Zukunft.
GOÄ
Wäre Frau V. privat versichert, kämen zunächst die Nrn. 1 und 7 GOÄ infrage, dazu zweimal die Nr. 2003 für die Schürfwunden.
Die Versorgung des Kniegelenkergusses kann mit den Nr. 490, 302 und 204 abgerechnet werden und schließlich noch die Nr. 70. Nach zwei Tagen die Nr. 5 und erneut die Nr. 204, nach einer Woche dann die Nrn. 3 und 5.
Schwerpunkt: Zuschlag 03110 im Folgequartal nach der 03100
Erscheint ein Patient erneut in der Praxis nach Abrechnung der 03100 im Vorquartal, kann der Zuschlag 03110 abgerechnet werden, wenn ein intensiver Behandlungsbedarf vorliegt. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bei 8 Prozent der Fälle, die im Vorquartal mit der 03100 abgerechnet wurden.
Für die Abrechnung der Nr. 03110 reicht als obligater Leistungsinhalt lediglich ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt oder ein Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä.
Der Zuschlag ist genau wie auch die Versorgungspauschale altersabhängig, einmal abrechenbar.
für Patienten ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr, also im Alter von 18 bis 53 Jahren (03113/19,37 €) und
für Patienten ab Beginn des 55. bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres, also im Alter von 54 bis 74 Jahren (03114/22,04 €).
Weiterlesen
Abrechnung
Neue Chronikerpauschale: Diese Vorgaben sind Pflicht
EBM
Neue Versorgungspauschale: “Das ist eine weitere Bankrotterklärung”
Spickzettel
EBM-Spicker Q3/2026 mit zahlreichen Änderungen
Rauchende Köpfe
Versorgungspauschale 03100: ein Bürokratie-Monster!
Abrechnung
Erstversorgung von Wunden: EBM macht Unterschiede bei Groß und Klein
Abrechnung
Blasenkatheter: So werden Wechsel & Co. abgerechnet
Abrechnung
EBM versus GOÄ: Die Versorgung kleiner und großer Wunden
Abrechnung
Klaviatur der GOÄ-Zuschläge
Abrechnung
GOÄ Nr. 5: Oft geht sie öfter
Rauchende Köpfe
Mit Wundziffern die Pauschale erhöhen
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.