Es war abzusehen: Die Halbjahrespauschale für den “Chroniker light” ist ein Armutszeugnis für die Selbstverwaltung. So werden einem etwa die Chronikerziffern gestrichen, wenn eine Vertretungspraxis zuvor die 03100 EBM abgerechnet hat.
Die Rettung: Einzelfallprüfung der Menschen mit nur einer Dauerdiagnose – oder Hausarztzentrierte Versorgung (HZV). Und niemals Urlaub am Quartalsanfang. Aber von Anfang an:
Das beinhaltet die Neuregelung
Unter Prof. Karl Lauterbach (SPD) hat das Bundesgesundheitsministerium 2024 eine Idee früherer Gesundheitsreformer aufgegriffen, die hausärztliche Praxen entlasten sollte: Menschen, die nur ein Dauermedikament wegen nur einer Erkrankung benötigen, sollten nicht jedes Quartal in den Praxen ihre Versichertenkarte abgeben müssen, um an ihr Medikament zu kommen.
Dabei ersetzt die neue Versorgungspauschale 03100 EBM für 6 Monate sowohl die Versichertenpauschalen als auch die Chronikerziffern (inklusive des Zuschlags für den Medikationsplan, den die KV automatisch zusetzt).
Leider – so scheint es – wurden dabei verschiedene andere Regelungen vergessen, die künftig aber den Praxisalltag beeinträchtigen werden: Zwar gibt es keinen Quartalsbezug bei der 03100 mehr, die Höchstbegrenzung auf N3-Packungen bei Arzneiverordnungen gilt aber weiter. Ebenso bleibt es beim quartalsweisen Einlesen der Versichertenkarte. Dies ist offenbar KV-spezifisch zu regeln, ebenso wie die Konfliktfälle bei Inanspruchnahme zweier hausärztlicher Praxen in einem Quartal und vieles mehr.
Praxis-Fazit: Herausgekommen ist eine praxisferne, kleinteilige Regelung – für Praxen und deren Patienten mit nur einer bestimmten (“kodierten”) Erkrankung (s. Kasten; mehr in “Hausärztliche Praxis” 7/26 oder beim Bewertungsausschuss (www.hausarzt.link/Jlfqk).
Das bringt die 03100 EBM
Die 03100 ist eine Halbjahrespauschale. Sie wird durch die KV in zwei Altersgruppen gestaffelt und entspricht weniger als dem Wert von zwei Quartalen Versichertenpauschale (0300x) und Chronikerziffern 03220/03221 inklusive 03222 (für den Medikationsplan, von der KV automatisch zugesetzt). Sie ist einmal im Verlauf von zwei Quartalen (Behandlungsfällen) und zweimal im Jahr (Krankheitsfall) berechnungsfähig, sofern in diesem Jahr mindestens ein persönlicher Kontakt dokumentiert wurde.
In Summe resultiert gegenüber der normalen Chroniker-Abrechnung pro Quartal eine um 20 Euro geringere Vergütung. Das entspricht etwa einem Drittel weniger und summiert sich – auch bei wenigen 100 betroffenen Patienten – auf fünfstellige Mindereinnahmen für Praxen.
Übrigens: Auch auf die seit Januar geltende neue Vorhaltepauschale 0304x wirkt sich die Versorgungspauschale aus. Da diese Ziffern aber die KVen hinzusetzen, verzichten wir hier auf eine Auflistung.
Merke: Die Geriatrie- (0336x), Palliativ- (0337x) und Heimvertrags-Ziffern (371xx) sind neben der 03100 in beiden Quartalen wie gewohnt berechenbar, wenn die nötigen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakte zustande kommen.
In höchstens acht Prozent der 03100-Fälle, in denen ein “Chroniker light” doch im Folgequartal noch in die Praxis kommt, können Praxen (zweimal im Jahr/Krankheitsfall) die 03110 EBM zusätzlich abrechnen. Dieser Sonderfall ist damit wie ein “normaler Chroniker” vergütet; der Kontakt darf auch per Video stattfinden. Sollte es einen anderen Grund für einen Kontakt mit der Praxis geben, kann man diesen mit der 88230 (oder 88220 bei Videosprechstunde) ohne Honorar dokumentieren.
Tipp: Dies kann beispielsweise für die Berechnung der Fallzahl der Gesprächsziffer 03230, der Vorhaltepauschale 0304x oder den Laborbonus sinnvoll sein.
