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Rauchende KöpfeMit Wundziffern die Pauschale erhöhen

Jede Hausarztpraxis versorgt zahlreiche Wunden, begleitet die Kompressionstherapie oder betreut Menschen nach Operationen. Manche Abrechnungsvorgaben sind aber diffizil, sodass die Abrechnung auch mal übersehen werden kann. Ein messerscharfer Blick lohnt, denn die Ziffern zählen auch als Kriterium der Vorhaltepauschale.

Häufig werden Menschen nach Operationen in der hausärztlichen Praxis weiter versorgt.

Um die gesteigerte Vorhaltepauschale zu bekommen, muss eine Praxis bekanntlich seit Januar 2026 bestimmte Kriterien erfüllen (www.hausarzt.link/vorhaltepauschale). Eins dieser Kriterien ist die Abrechnung von drei Prozent Ziffern der “kleinen Chirurgie”.

Dies bedeutet, dass pro 100 Behandlungsfälle mindestens 3 der folgenden Ziffern abgerechnet werden müssen, dies kann auch mehrmals beim gleichen Patienten sein. Bei 500 Fällen wären es zum Beispiel 15 abgerechnete Ziffern. Folgende Abrechnungspositionen zählen dazu: 02300, 02301, 02302, 02310, 02311, 02312, 02313 sowie 31600 EBM.

Praxen erbringen einige dieser Leistungen – die Abrechnung kann aber leicht vergessen werden.

Klassische Wundversorgung und Chirurgie: 02300-02302 EBM

Die 02300 bis 02302 EBM können je nach Alter der Person und Größe des Eingriffs abgerechnet werden. Hier gilt: Bei Kindern bis einschließlich 11 Jahre ist immer die “höhere” Ziffer gerechtfertigt. Wäre die primäre Wundversorgung ohne Naht bei Erwachsenen beispielsweise mit der 02300 abgegolten, so kann hier bei einem Kind bereits die 02301 angesetzt werden.

Wichtig: Für die Versorgung chronischer Wunden kann man nicht mehrfach die Ziffern der primären Wundversorgung abrechnen. Hat jedoch eine Person mehrere Wunden, die akut behandelt werden müssen, kann die Ziffer bis zu fünf mal im gleichen Kontakt angesetzt werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, den Sachverhalt mit der ICD T01.9G (“Multiple Wunden”) zu dokumentieren. Gleiches gilt, wenn mehrere Naevi (“Leberflecken”) in einer Sitzung entfernt werden. Hier sollte man die Diagnose D22.9G (Naevus) nicht vergessen.

Übrigens: Wenn Sie solche geplanten Eingriffe in der hausärztlichen Praxis selbst übernehmen, denken Sie unbedingt daran, dass Sie hier eine präoperative Untersuchung und Beratung (31010-31013 EBM) auch vor selbst durchgeführten Operationen erbringen und abrechnen dürfen! Diese zählen zwar nicht zu den Kriterien für die Vorhaltepauschale, wirtschaftlich ist die Erbringung jedoch sinnvoll.

Vorsicht ist bei Faden- oder Klammerentfernung geboten. Dies ist keine primäre Wundversorgung!

Sekundäre heilende Wunden: 02310 EBM

Bei einer sekundär heilenden Wunde, wie nach Op eines Sinus pilonidalis, Dekubitus oder Wundheilungsstörungen, unabhängig von der Größe der Wunde, kann man die 02310 einmal im Quartal abrechnen. Dies setzt außer der Wundversorgung mindestens drei Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal voraus, wobei diese nicht alle wundbezogen sein müssen.

Cave: Warnen muss man davor, hier vermeintlich klug die Abrechnung zu optimieren, indem man bei mehreren Kontakten jedes Mal die 02300 oder 02301 abrechnet als “chirurgischen Eingriff”. Dies führt regelmäßig zu Prüfungen und wird regressiert, da die 02310 als Komplexziffer die genannte Leistung beinhaltet und daher angesetzt werden muss.

Diabetischer Fuß: 02311 EBM

Die 02311 EBM als Versorgung eines diabetischen Fußes ist genehmigungspflichtig. Hierfür muss man in der Regel nachweisen, in der Behandlung des Diabetes über ausreichende Kenntnisse zu verfügen. Anhand der Laborbefreiungsziffer 32022 wird dabei geprüft, ob man in den letzten vier Quartalen jeweils ca. 100 Menschen mit Diabetes mellitus behandelt hat. Außerdem muss ein Kurs über die Schulungsgenehmigung für Typ 2 Diabetes nachgewiesen werden.

Tipp: Details hierzu unterscheiden sich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen, fragen Sie daher (möglichst schriftlich) bei Ihrer KV nach.

Sofern man die Abrechnungsgenehmigung besitzt, kann man bei der Behandlung eines diabetischen Fußes die 02311 EBM pro Fuß und Behandlungstag abrechnen. Die Abtragung von Nekrosen sowie die Überprüfung des Schuhwerks zählen zu den obligaten Leistungsinhalten.

Ulcus cruris: 02312 EBM

Häufig wird vergessen, dass man bei der Versorgung eines Ulcus cruris pro Bein und Behandlungstag die 02312 EBM abrechnen kann. Obligat sind hier die Nekrosenabtragung sowie entstauende Verbände.

Wichtig: Die Wunde ist fotographisch zu dokumentieren. Nach Erstellung eines Fotos kann man die Ziffer in den nächsten vier Wochen jeweils bei Behandlung abrechnen. Wird danach erneut behandelt, benötigt man ein neues Foto.

Gerade in Gemeinschaftspraxen, aber auch aus forensischen und praktischen Gründen, helfen Fotos bei Wundversorgungen sehr, so dass die “Rauchenden Köpfe” durchaus häufiger als vierwöchentlich fotografieren. Sollte eine Prüfung wegen häufiger Abrechnung der 02312 EBM durch den gemeinsamen Prüfausschuss stattfinden, so wird man zwingend die Fotodokumentation nachweisen müssen.

Kompressionstherapie: 02313 EBM

Auch bei der Abrechnung der Kompressionstherapie nach 02313 EBM spielt die Vier-Wochen-Frist eine Rolle. Allerdings benötigt man hier zur “Freischaltung” der Ziffer kein Foto der Beine, sondern die Messung der Beinumfänge an drei Stellen pro Bein. Welche Stellen dies sind, ist nicht genau definiert, ein praxisinterner Standard und entsprechende Dokumentation erscheint aber sinnvoll.

Ebenfalls nicht genau definiert ist, wie die Kompressionstherapie stattfinden muss, so dass man bei der Verordnung von angepassten Kompressionsstrümpfen durchaus die 02313 ansetzen kann, ebenso wenn man den korrekten Sitz oder die Anwendung kontrolliert.

Merke: Die erlaubte Anzahl der Ziffer sollte man jedoch nicht ausreizen, da dies kaum den Wirtschaftlichkeitskriterien entsprechen dürfte. Wichtig ist auch zu beachten, dass eine der folgenden Diagnosen vorliegen muss und kodiert wird: chronisch venöse Insuffizienz, postthrombotisches Syndrom, oberflächliche oder tiefe Beinvenenthrombose, Lymphödem.

Betreuung post Op: 31600 EBM

Häufig werden Menschen nach Operationen in der hausärztlichen Praxis weiter versorgt. Nicht immer kann man jedoch die 31600 EBM ansetzen. Dies geht nur nach belegärztlichen oder ambulanten Operationen sowie bei Abrechnung des Operateurs nach Hybrid-DRG.

Wichtig: Man sollte die Leistung nicht ohne Überweisung durch den Operateur erbringen. Der Grund hierfür ist, dass Operateure die Leistung auch selbst abrechnen können. Nur mit einer Überweisung ist klar dokumentiert, dass die Leistung an uns “delegiert” wurde.

Stationäre Operationen werden anders abgerechnet und enthalten die entsprechende Leistung bereits, so dass hier durch die hausärztliche Praxis keine eigene Abrechnung über die Quartalspauschale hinaus erfolgen kann (plus natürlich andere Ziffern wie Chroniker-Zuschlag, hausärztliches Gespräch etc.). Dies wäre nur bei einer sekundär heilenden Wunde nach EBM 02310 (s.o.) möglich, dann aber keine 31600.

Die postoperative Betreuung betrifft die ersten 21 Tage nach der Operation, in dieser Zeit können parallel keine anderen chirurgischen Ziffern 02300-02302 EBM und 02310 EBM abgerechnet werden, auch nicht beispielsweise bei neuen Wunden nach Sturz o.Ä.

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