Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

AbrechnungErstversorgung von Wunden: EBM macht Unterschiede bei Groß und Klein

Bei der Abrechnung der Wundversorgung im EBM spielen vor allem zwei Faktoren eine Rolle: Der Umfang der Behandlung sowie das Alter der Verletzten.

Im EBM ist die primäre Wundversorgung abhängig vom Umfang der Versorgung und vom Alter der Verletzten abrechenbar.

Im EBM ist die Erstversorgung von bis zu fünf Wunden am Tag abrechenbar.

EBM

Der Erstkontakt wird mit den Nummern 03000 und 03220 EBM abgerechnet. Zusätzlich für die Wundversorgung kann die 02300 und 02301 sowie die 32025 für die Glukosemessung angesetzt werden.

Die Abklärung des Schwindels wird zeitnah mit den EBM-Nrn. 03241, 03322 und 03324 abgerechnet, die Terminvereinbarung mit dem Angiologen mit der 03008. Außerdem fallen ärztliche Gespräche an, die mit 03230 EBM berechnet werden.

GOÄ

Beim ersten Termin – neuer Behandlungsfall – werden bei Privatversicherten die Nr. 1, 7, 800, 651, 2000, 490, 2001 und 3514 GOÄ abgerechnet. In den nächsten Tagen die Nrn. 654, 659, 250 sowie die Laboruntersuchungen der Kapitel MI und MII. Für die Besprechung der Ergebnisse rechnet der Hausarzt die Nr. 3 GOÄ ab, anfallende Wundkontrollen mit den Nummern 1 und 5 GOÄ.

Die konsiliarische Befundbesprechung des Dopplerbefundes kann mit der Nr. 60 abgerechnet werden.

HZV

In Sachsen wird die Wundversorgung (02300, 02301, 02302 EBM) in den Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) unterschiedlich behandelt.

Bei der Knappschaft und der TK sind die Leistungen komplett in der Quartalspauschale enthalten; ähnlich bei den Ersatzkassen, hier jedoch mit einem zusätzlichen Zuschlag (Z2) auf die Pauschale P2 mit 5 Euro einmal im Teilnahmejahr.

In allen anderen Verträgen werden die Leistungen einzeln vergütet. Bei der AOK mit Beträgen von 8,12 / 15,87 / 28,52 Euro, bei den BKKen/IKKen und der IKKclassic mit jeweils 8 / 16 / 30 Euro.

Schwerpunkt: Primäre Wundversorgung im EBM

Im EBM ist die primäre Wundversorgung für Hausärztinnen und Hausärzte mit den EBM-Nrn. 02300 bis 02302 abrechenbar – abhängig vom Umfang der Versorgung und vom Alter der Verletzten (s. Tab. 2 unten).

Dabei sollte man auch an relativ kleine Wunden denken, die nur so en passant gezeigt werden oder die lediglich gereinigt oder desinfiziert werden.

Auch in diesen Fällen ist die 02300 EBM (ab 12 Jahren) oder die 02301 EBM (bis 11 Jahre) abrechenbar.

Da der Begriff “primäre Wundversorgung” gleichzusetzen ist mit einer Erstversorgung einer Wunde, können diese Positionen nicht für wiederholte Versorgungen einer älteren Wunde angesetzt werden.

Während bei Personen ab 12 Jahren der Wundverschluss durch Naht und/oder Gewebekleber abrechenbar ist, ist die 02302 bei Kindern bis 11 Jahre nur bei Wundverschluss durch eine Naht vorgesehen. Ein Wundverschluss allein durch Pflasterzug (z.B. Steristrips o.Ä.) ist dagegen lediglich mit den Ziffern 02300 oder 02301 abrechenbar. Ein Verschluss mit Wundklammern dürfte jedoch dem Verschluss durch eine Naht gleichzusetzen sein.

Auch wenn der Legendentext bei allen Positionen eine nur einmalige Abrechnung am Tag erlaubt, sind sie jedoch bei mehreren offenen Wunden und Kodierung mit ICD-10-GM: T01.- auch nebeneinander bis zu fünfmal möglich (vergleiche dazu Präambel EBM 2.3 Nr. 4).

Außer der primären Wundversorgung müssen mit diesen Positionen im Übrigen auch diverse Leistungen der sog. kleinen Chirurgie abgerechnet werden.

Quellen:

  1. www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)
  2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)
  3. Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)
  4. Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Januar 2025
  5. www.springermedizin.de/goaeebm/15083006
  6. www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.