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AbrechnungBlasenkatheter: So werden Wechsel & Co. abgerechnet

Die medizinische Versorgung mit einem Blasenkatheter geht in der Regel mit anderen EBM- Leistungen einher. Untersuchung und Wechsel erfolgen meist bei einem Hausbesuch.

Blasenkatheter

Bei den Kosten für Blasenkatheter gibt es in den KVen unterschiedliche Regelungen.

EBM

Den Besuch (s. Box) rechnet der Hausarzt mit der 01410 ab, zusätzlich die Versichertenpauschale (03000), die 03220 und die 03362. Der Wechsel des Katheters ist bei GKV-Patienten in der Regelversorgung nicht abrechenbar, ebenso nicht die Blutabnahme. Das Gespräch mit der Tochter kann er noch mit der 03230 abrechnen.

GOÄ

Bei GOÄ-Abrechnung kommen für den Besuch die Nr. 50 und das entsprechende Wegegeld zur Abrechnung; die Untersuchung wird mit der Nr. 7 abgerechnet sowie dem Zuschlag “A” für eine Leistung außerhalb der Sprechstunde. Der Katheterwechsel kann analog mit der Nr. A1833a abgerechnet werden.

Der Katheter kann entweder rezeptiert oder als Auslage in Rechnung gestellt werden, wenn er dem privaten Praxisbedarf entnommen wird; dasselbe gilt für das Katheterset. Die Unterweisung der Tochter kann mit der Nr. 4 abgerechnet werden. Zudem kann einmal im Jahr die Nr. 15 abgerechnet werden.

Schwerpunkt: Katheterversorgung im EBM

Im EBM gibt es insgesamt nur drei Positionen (02321, 02322 und 02323), wovon nur die beiden letzten für Hausärzte relevant sind. Auch wenn sie in der Regelversorgung in der Versichertenpauschale verschwinden, sollte man sie kennen, da diese im Notfalldienst als Einzelleistung abrechenbar sind. Überhaupt nicht abrechenbar ist nach EBM die Einmalkatheterisierung, für die auch im Notfalldienst keine Abrechnungsposition existiert.

Bei den Kosten für die benötigten Katheter gibt es von KV zu KV unterschiedliche Regelungen. So gehört z.B. der Einmalkatheter in der KV WL zu den allgemeinen Praxiskosten, in der KV Nordrhein ist er über den Sprechstundenbedarf zu verordnen. Für den Bezug eines suprapubischen Katheters gibt es in der KV Nordrhein eine Pauschalerstattung (22 Euro) bei Angabe der Symbolnummer 99533; in der KV WL gehört er dagegen zum Sprechstundenbedarf. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer jeweiligen KV.

Quellen:

1. ebm.kbv.de/

2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

3. www.abrechnung-medizin.de/docs?alias=goae (Kommentar zur GOÄ, begründet von Dr. med. D. Brück)

4. www.ebm-goä.de/ (Der Kommentar zu EBM und GOÄ; begründet von Wezel/Liebold)

5. www.icd-code.de/

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