Berlin. Eigentlich warten alle darauf, sagte Bernhard Egger vom GKV-Spitzenverband am Mittwoch (18.6.) in der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass die Richtlinien zum DMP Herzinsuffizienz endlich in trockenen Tüchern sind und Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten geschlossen werden können.
Die Rahmenbedingungen für das DMP Herzinsuffizienz hatte der G-BA bereits 2018 festgelegt. Im April 2024 hatte sich der GKV-Spitzenverband dafür stark gemacht, dass das Telemonitoring in die Anforderungs-Richtlinie aufgenommen wird.
Die Vertreter der KBV hatten sich hingegen im G-BA für einen hausarztbasierten Ansatz mit regelmäßigen Telefonaten ausgesprochen. Am Ende einigte man sich in dieser Sitzung auf die Aufnahme des Telemonitorings.
KBV-Seite für hausärztliche Betreuung
In der G-BA Sitzung am Mittwoch wies Dr. Ludwig Hofmann als Vertreter der KBV-Seite nun auf eine Studie hin und argumentierte, dass das Telemonitoring nicht ausreiche und plädierte auf eine Änderung der Richtlinie. Parallel zum Telemonitoring könnte eine telefonische Beratung der DMP-Patienten erfolgen.
Die Studie, auf die die KBV hinwies, reichte dem GKV-Spitzenverband jedoch nicht als Argument. Diese sei nicht auf die Situation übertragbar. Denn, so einige Kritikpunkte Eggers, bei der genannten Studie habe eine Intervention bereits im Krankenhaus stattgefunden, die Anforderung an die Qualifikation der Pflegekräfte sei sehr hoch gewesen und es sein ein strukturierter Fragebogen mit 19 Kriterien abgefragt worden. All dies werde von der KBV nicht berücksichtigt.
Beim DMP endlich in die Pötte kommen
Die Patientenvertreter im G-BA enthielten sich der Stimme, plädierten allerdings dafür, dass das DMP Herzinsuffizienz endlich in die Versorgung kommen müsse.
Mit der Stimme des unparteiischen G-BA Vorsitzenden Prof. Josef Hecken wurde der Änderungsantrag der Vertreter der KBV im G-BA abgelehnt. Ob dadurch nun tatsächlich schnell Verträge zum DMP Herzinsuffizienz geschlossen werden, daran äußerte Hecken leise Zweifel.