Berlin. Für starke Raucherinnen und Raucher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Lungenkrebs-Früherkennung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Ziel ist es, eine Krebserkrankung früh zu erkennen und zeitnah die Behandlung zu ermöglichen, um die Überlebenschancen der Betroffenen zu erhöhen. Außerdem hat der G-BA eine Versicherteninformation zur Lungenkrebs-Früherkennung beschlossen.
Das Screening-Angebot kann voraussichtlich ab April 2026 in die Versorgung kommen, wenn das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet und auch die Versicherteninformation vorliegt, berichtet der G-BA.
Wer kann teilnehmen?
Am Lungenkrebs-Screening können aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind Versicherte, die mindestens 25 Jahre geraucht haben – wobei der Zigarettenkonsum noch andauert oder vor weniger als zehn Jahren beendet wurde.
Der Umfang muss rechnerisch mindestens 15 Packungsjahre ergeben. Ein Packungsjahr entspricht dem Rauchen einer Packung Zigaretten (20 Stück) pro Tag über ein Jahr hinweg.
Wie läuft das Screening ab?
- An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Internisten oder Allgemein- oder Arbeitsmediziner klären die Anspruchsberechtigung. Sie führen mit den Versicherten ein Informationsgespräch über Nutzen und Schaden einer Niedrigdosis-CT zur Lungenkrebs-Früherkennung, unterstützt durch eine schriftliche Versicherteninformation.
- Liegen die Voraussetzungen für eine Screening-Teilnahme vor, erfolgt die Überweisung in eine radiologische Praxis (s. auch Abb. unten). Die Radiologin oder der Radiologe klärt über die Untersuchung und den weiteren Ablauf auf. Die angefertigte NDCT-Aufnahme wird hinsichtlich etwaiger Auffälligkeiten ausgewertet. Die auswertenden Radiologen müssen hierfür eine Genehmigung zur Lungenkrebs-Früherkennung haben.
- Gibt es keine Auffälligkeiten, erhält die oder der Versicherte innerhalb von zwei Wochen einen Befundbericht. Die nächste Früherkennungsuntersuchung ist nach zwölf Monaten möglich.
- Erscheint der Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig, wird von der Radiologin oder dem Radiologen eine Zweitbefundung veranlasst.
- Besteht nach gemeinsamer Beurteilung der NDCT-Aufnahme ein kontrollbedürftiger Befund (d. h. kein konkreter Krankheitsverdacht), wird dem oder der Versicherten die nächste Früherkennungsuntersuchung bereits vor Ablauf von zwölf Monaten empfohlen.
- Bei einem abklärungsbedürftigen Befund (hohe Wahrscheinlichkeit von Lungenkrebs) sind die weiteren Maßnahmen und Schritte unverzüglich mit der oder dem Versicherten zu besprechen.