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AbrechnungCheck up: Fürs Labor die richtigen Kreuze setzen

Die Laboruntersuchungen beim Check-up werden größtenteils extern erbracht. EBM: Die richtigen Kreuzchen auf den Formularen sind wichtig fürs Honorar.

Eine Patientin möchte parallel zum Checkup weitere Laborleistungen abklären.

Eine Patientin möchte parallel zum Check-up weitere Laborleistungen abklären (s. Kasten unten).

EBM

Den Erstkontakt rechnet die Hausärztin mit der 03000, 01732 (GU), 32880 (Urin), 03330 (LZ-RR-Messung), 33012 (SD-Sono) und 03220 EBM ab. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden diese besprochen sowie abgerechnet mit der 03221 sowie der 03230 wegen der Erörterung von SD-Sonografie und Blutdruck-Langzeitmessung.

GOÄ

Bei Privatversicherten ist neben der Nr. 29 (GU) keine weitere Beratung abrechenbar. In derselben Sitzung werden dann aber folgende zusätzlichen Leistungsnummern angesetzt: 250 (Blutabnahme) und zusätzlich Leistungen aus den Abschnitten MI und MII, 3511 (Urin), 654 (LZ-RR-Messung) sowie 417 (SD-Sono).

Beim Besprechungstermin kann, da auch nicht zur GU gehörende Untersuchungsergebnisse erörtert werden, die Nr. 3 abgerechnet werden.

HZV

In den Hausarztverträgen in Baden-Württemberg wird die GU in der Pauschale vergütet, zusätzlich wird meist ein unterschiedlich hoher Zuschlag gezahlt: 20 Euro (BKK/GWQ, BKK LV Süd, Bosch-BKK); 4 Euro (EK, TK, Knappschaft); 2 Euro einmal im Kalenderjahr (AOK). Die IKKclassic honoriert die GU als reine Einzelleistung mit 36 Euro.

Nur bei der LKK ist sie komplett in der Pauschale enthalten. Die Laborleistungen im Rahmen der GU (32880-32882) sind in allen Verträgen Teil der Pauschalvergütung. Die SD-Sonografie wird entweder mit 11 Euro einzeln vergütet (EK, TK, IKKclassic, Knappschaft, LKK) oder bei Vergütung innerhalb der Pauschale mit einem Zuschlag von 6 Euro honoriert (BKK/GWQ, BKK LV Süd, Bosch-BKK).

Schwerpunkt: Labor und Gesundheitsuntersuchung

Die entsprechend der G-BA-Richtlinie zur GU gehörenden Laboranalysen werden zusätzlich zum GU-Honorar vergütet. Abgerechnet werden sie mit den EBM-Nrn. 32880 (Urin), 32881 (Glukose) und 32882 (Lipidstatus).

Da der Urin in der Regel in der Praxis selbst untersucht wird, muss die Praxis auch die 32880 in die eigene Abrechnung eingeben; die Blutanalysen dagegen werden normalerweise in der Laborgemeinschaft (LG), manchmal auch vom Laborfacharzt (LFA) erbracht und dort auch abgerechnet.

Bei Beauftragung der LG (Muster 10a) oder des LFA (Muster 10) muss dabei zwingend das Feld “Präventiv” angekreuzt werden, damit die Kosten für diese Untersuchungen bei der Berechnung des praxisspezifischen Fallwertes unberücksichtigt bleiben.

Auf dem Muster 10a sind zusätzlich die Felder 63 (Glucose)und 64 (Lipidstatus) anzukreuzen und, falls auch der Urin in der LG untersucht wird, das Feld 62.

Auf dem Muster 10 (für den LFA) sind in dem Feld “Auftrag” die Nrn. 32881 und 32882 und evtl. auch die Nr. 32880 für die Urinuntersuchung einzugeben.

Bei HZV-Patienten müssen die Laboranalysen privat von der Praxis eingekauft und der Laborgemeinschaft bezahlt werden, da sie – wie alle anderen Laboruntersuchungen in der HZV – auch mit der Pauschale vergütet werden.

Bei privater Abrechnung (GOÄ) werden die Laboranalysen ebenfalls in der LG eingekauft und bezahlt und können dann als Einzelleistung den Versicherten in Rechnung gestellt werden. •

Quellen:

  1. www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)
  2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)
  3. Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)
  4. Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand April 2025
  5. www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006
  6. www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche
  7. HZV-Verträge und Formulare | HÄVBW
  8. www.g-ba.de/richtlinien/10/
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