Eine Patientin kommt zur präoperativen Diagnostik und kurz danach wegen eines Infekts.
Eine Patientin kommt zur präoperativen Diagnostik und kurz danach wegen eines Infekts (s. Kasten unten). Sind die 01436 und 03000 EBM beide abrechenbar?
EBM
Beim ersten Kontakt rechnet der Hausarzt die Konsultationspauschale 01436 und den präoperativen Komplex 31012 EBM ab. Dabei sind in der 31012 obligat eine Ganzkörperuntersuchung sowie ein EKG enthalten, fakultativ auch die Laboruntersuchungen.
Beim Kontakt nach vier Wochen ist dann die 03000 abrechenbar, da lediglich Leistungen erbracht wurden, die nicht in Zusammenhang mit der ambulanten Operation standen; zusätzlich wird die 03220 angesetzt.
GOÄ
Bei Privatversicherten muss nach GOÄ auch die präoperative Untersuchung in Form von Einzelleistungen abgerechnet werden, und zwar mit den Nrn. 1, 8, 651, 75, 250 GOÄ und den entsprechenden Laborziffern.
Der Atemwegsinfekt nach vier Wochen ist dann ein neuer Behandlungsfall und mit den Nrn.1 und 7 in Rechnung zu stellen.
HZV
Hat der Hausarzt seinen Praxissitz in Berlin, sind die präoperativen Untersuchungspauschalen 31010 bis 31013 in allen Hausarztverträgen (AOK Nordost und IKK Brandenburg/Berlin; BKKen; EK; IKKclassic und TK) Teil der jeweiligen Quartalspauschalen und nicht gesondert abrechenbar.
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