Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will noch im ersten Quartal dieses Jahres einen Gesetzentwurf für ihre Digitalisierungsstrategie vorlegen. Das hat sie Mitte Februar angekündigt. Zentrale Vorhaben des “Gesetzes für digitale Versorgung und den Gesundheitsdatenraum” sind demnach:
- Die elektronische Patientenakte (ePA) soll attraktiver für die breite Nutzung werden. Hierfür sind beispielsweise Erinnerungsfunktionen geplant, stellte Warken in Aussicht. Die Patientenkurzakte werde voraussichtlich 2027 in die ePA aufgenommen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte immer wieder gemahnt, dass die ePA nur mit einer praxistauglichen Ausgestaltung Akzeptanz gewinnen könne. Aktuell entsteht oft struktureller Mehraufwand im Praxisalltag.
- Die Telematikinfrastruktur (TI) soll durch weniger Komponenten und weniger Komplexität stabiler und damit praxistauglicher gemacht werden. Dies wäre für Hausärztinnen und Hausärzte eine deutliche Erleichterung im Praxisalltag. Denn Stand heute sorgen technische Störungen oder TI-Ausfälle regelmäßig zu Verzögerungen in den Abläufen. Die Gematik will Warken stärken, indem diese Durchgriffsrechte gegenüber den Anbietern der TI erhält.
- Darüber hinaus soll auch Künstliche Intelligenz (KI) in der Diagnostik und Verwaltung, etwa im Bereich der Dokumentation, stärker zum Einsatz kommen. Dafür sei Rechtssicherheit für Leistungserbringer zu schaffen.
- Bei den Gesundheitsdaten plädiert Warken für eine europaweite Verfügbarkeit, die auch deutscher Forschung zugutekomme.
