Berlin. Mit scharfer Kritik haben der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) und weitere ärztliche Verbände auf den Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – kurz auch GKV-Spargesetz – reagiert. Insbesondere das Vorhaben, das Wachstum der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) durch finanzielle Sanktionen zu drosseln, lehnen die Co-Bundesvorsitzenden des HÄV, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, entschieden ab. Das Vorhaben laufe den Plänen der Regierung, ein flächendeckendes Primärversorgungssystem zu etablieren, „komplett zuwider“.
Insgesamt, geht aus dem Gesetzentwurf hervor, will das Bundesgesundheitsministerium allein im kommenden Jahr 19,6 Milliarden Euro im Gesundheitswesen einsparen (s. Kasten unten). Bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sind – obwohl diese nur einen äußerst geringen Teil der Ausgaben ausmachen – Einsparungen von 2,7 Milliarden vorgesehen. Zum Vergleich: Bei den Arzneiausgaben, dem zweitgrößten Kostenblock in der GKV, sind es 1,9 Milliarden.
Der Gesetzentwurf, der Donnerstagnachmittag publik wurde und der Redaktion von „Hausärztliche Praxis“ vorliegt, zielt grundsätzlich darauf ab, die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor dem Hintergrund der tiefroten Zahlen der GKV stabil zu halten. Er fußt auf den vor zwei Wochen vorgelegten Sparvorschlägen der Finanzkommission Gesundheit, die von der Regierung für entsprechende Ideen beauftragt worden war. Erst am Dienstag (14. April) hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekräftigt, mehr als 75 Prozent der Vorschläge der Kommission umsetzen zu wollen – bevor rund 48 Stunden später just der entsprechende Gesetzentwurf öffentlich wurde.
Rotstift an der ambulanten Versorgung ist “schwerer Fehler”
Der Gesetzentwurf umfasst insgesamt 43 der 66 Maßnahmen, die die GKV-Finanzkommission (FKG) vorgestellt hatte, teils mit Anpassungen. Hinzu kommen 14 Ideen aus dem Ministerium. „Insgesamt stammen über 80 Prozent des finanziellen Entlastungsvolumens im Jahr 2027 und über 90 Prozent des Entlastungsvolumens im Jahr 2030 aus Maßnahmen, die von der FKG vorgeschlagen wurden“, heißt es im Gesetz.
Grundsätzlich gelten dabei zwei Leitgedanken: Zum einen sollen die finanziellen Zuwächse in allen Leistungsbereichen an die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gekoppelt werden, zum anderen sollen künftig nur noch evidenzbasierte Leistungen finanziert werden. So werden beispielsweise Homöopathie und Hautkrebsscreening gestrichen.
Bereits seit Bekanntwerden der Vorschläge hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband deutlich vor einem Ansetzen des Rotstifts bei der hausärztlichen Versorgung gewarnt. Insbesondere die globale Begrenzung der Vergütungsanstiege hatte der Verband strikt abgelehnt und wiederholt an die Bedeutung der Hausärztinnen und Hausärzte beim Aufbau des geplanten Primärversorgungssystems erinnert. Auch Dr. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sprach von einem „schweren Fehler“, an der ambulanten Versorgung zu sparen. Es sei absurd, dort zu sparen, wo 97 Prozent der Behandlung erfolge und wo jetzt schon Geld fehle.
HZV-Vorhaben sind “versorgungspolitischer Irrsinn”
Die nun im Referentenentwurf enthaltene Regelung, wonach die Vergütung von zusätzlichen Leistungen in der HZV, die aus steigenden Teilnehmerzahlen resultieren, gedrosselt werden sollen, gießt zusätzlich Öl ins Feuer – und konterkariert das eigene Vorhaben der Regierung, ein flächendeckendes Primärversorgungssystem einzuführen, unterstreichen Buhlinger-Göpfarth und Blumenthal-Beier. „Diese Regelungen zur HZV sind versorgungspolitischer Irrsinn und handwerklich grottenschlecht umgesetzt.“ Warken „torpediere“ damit ihre eigenen Pläne und entziehe der hausärztlichen Versorgung allein im ersten Jahr 70 Millionen Euro, rechnet der HÄV vor.
Der entsprechende Passus im Gesetz müsse dringend gestrichen werden. Andernfalls sei mit einer „massiven Reaktion“ der Praxen zu rechnen, so die HÄV-Spitze. „De facto würde diese Regelung bedeuten, dass die Vergütung pro Versicherten in der HZV sinkt, je mehr Menschen an dem Primärversorgungssystem teilnehmen. Das ergibt natürlich überhaupt keinen Sinn“, erklärt Blumenthal-Beier.
Konkret ist ein Vergütungsabschlag angedacht, dessen Ausgestaltung das Ministerium jedoch offen lässt. Aktuell ist vorgesehen, dass die Vertragspartner, also die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände sowie die Krankenkassen, bis zum 31. März 2027 Details verhandeln.
Auch in der lange durch den Verband erkämpften Entbudgetierung soll eine Art Abstaffelung (Fixkostendegression) bei Mengenausweitungen eingeführt werden, was der Verband am Freitag (17. April) in einem Schreiben an seine Mitglieder ebenfalls scharf als “Widerspruch in sich selbst und klare Schwächung der hausärztlichen Basis” kritisierte.
Auch andere Passagen des Gesetzentwurfs erhalten heftigen Gegenwind ärztlicher Verbände.
Tempo im Gesetzgebungsverfahren
Nichtsdestotrotz will Warken auch im weiteren parlamentarischen Verfahren aufs Tempo drücken. Der Gesetzentwurf soll bereits am 29. April im Bundeskabinett verabschiedet werden; die Verbändeanhörung ist bereits für Montag (20. April) angesetzt. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband wird an dieser teilnehmen.
