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Editorial HP 04/2026Vorhaltepauschale: Status quo ante

Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier

Das Ziel des Gesetzgebers war es, mit der neuen Vorhaltepauschale die Praxen, die wirkliche hausärztliche Versorgung leisten, spürbar zu stärken – also diejenigen, die beispielsweise Hausbesuche machen, impfen und Palliativversorgung leisten. Hierbei handelt es sich eben nicht nur um die großen Praxen, sondern auch um viele kleine, die jeden Tag aufs Neue Einsatz zeigen, damit die Versorgung noch gewährleistet werden kann.

Da die Regelung kostenneutral ausgestaltet sein musste, hätte das im Umkehrschluss bedeutet, dass die Praxen, die das nicht tun – beispielsweise, weil sie sich vorrangig auf nicht hausärztliche Angebote wie Schlafmedizin oder Naturheilkunde fokussieren –, weniger erhalten. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden. Vielmehr wird sich de facto quasi nichts ändern; über 90 Prozent der Zahlungen werden genau wie bisher verteilt.

Neu und konkret spürbar ist hingegen der zusätzliche Aufwand: Praxen müssen zu Teilen differenziert nachweisen, in welchem Umfang sie bestimmte Leistungen erbringen beziehungsweise wie viele der insgesamt zehn Kriterien sie erfüllen (siehe Beitrag “Vorhaltepauschale: Viel Lärm um nichts?”). Das bindet Zeit, ohne dass dem ein finanzieller Effekt gegenübersteht, der den Begriff überhaupt verdient.

Von einer echten Reform kann daher keine Rede sein. Vielmehr wurde eine wichtige Chance vertan. Angesichts der großen Aufgaben, die mit dem Aufbau eines tragfähigen Primärversorgungssystems vor uns liegen, ist das gelinde gesagt besorgniserregend.

Mit kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier

Bundesvorsitzende und Bundesvorsitzender Hausärztinnen- und Hausärzteverband

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