Berlin. Dass die Techniker Krankenkasse (TK) insgesamt 14 Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gekündigt hat, hat für die teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzten sowie eingeschriebene Versicherte keine unmittelbaren Folgen. Das ordnet der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) nach der am Montag (29. Juni) bekanntgewordenen Kündigung ein.
„Aufgrund der Fortgeltungsklausel nach Paragraf 73b Absatz 5a SGB V gilt der bisherige Vertrag trotz der Kündigung unverändert weiter, bis sich die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände und die Techniker Krankenkasse im Zweifel auf einen neuen Vertrag geeinigt haben“, heißt es. „Kommt keine Einigung zustande, wird ein neuer Vertrag per Schiedsspruch erlassen.“
Wichtig in der Praxis: Teilnehmende Versicherte werden weiterhin im Hausarztprogramm versorgt, Ärztinnen und Ärzte erhalten weiterhin ihre Vergütung.
Kündigung von 14 Verträgen
Die TK hatte am Montag die Kündigung von insgesamt 14 Verträgen zum 31. Dezember bekanntgegeben. Die Verträge in den Regionen Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind nicht betroffen. In ihrer Mitteilung verweist die TK auf eine jüngst in ihrem Auftrag durchgeführte Studie unter Federführung von Prof. Jonas Schreyögg, die keine bessere Versorgungssteuerung und Mehrkosten von 160 Millionen Euro aufgezeigt hatte.
Diese Behauptung stütze sich auf „eine einzige, von der TK selbst in Auftrag gegebenen Studie, deren Studiendesign offensichtliche Mängel aufweist“, ordnet die HÄV-Spitze ein. Andere Studien sowie die internationale Evidenz kommen zu komplett anderen Ergebnissen, erinnern die Co-Bundesvorsitzenden, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. Sie hatten bereits bei Veröffentlichung der TK-Studie Ende Mai an die seit über 15 Jahren andauernde Evaluation durch die Universitäten Heidelberg und Frankfurt erinnert, die – ebenso wie der Sachverständigenrat Gesundheit sowie Studien des Kassenverbandes GWQ – die positiven Effekte der HZV in mehreren Erhebungen belegt.
“Teil der TK-Kampagne gegen Hausärzteschaft und HZV”
Die Kündigung als „Teil der seit Monaten andauernden Kampagne der TK gegen die Hausärzteschaft und die HZV“ sei nun ein „klarer Versuch, politischen Druck auf die hausärztlichen Praxen auszuüben und die teilnehmenden Versicherten zu verunsichern“.
Dieses „durchschaubare Manöver“ habe jedoch keine Auswirkungen auf den Versorgungsalltag, unterstreichen sie. „Die gesetzlichen Regelungen sind hier glasklar und schützen den Fortbestand der HZV. Wir blicken den weiteren Entwicklungen daher gelassen entgegen“, so Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.
Augenöffner für die TK-Versicherten
Die TK will eigenen Angaben zufolge „bis zum Jahresende einen Vertrag vereinbaren, der zu besserer Versorgungssteuerung bei effizientem Ressourceneinsatz führt“. Die Gespräche dazu sollen in den nächsten Wochen aufgenommen werden. Der HÄV bezweifelt das: In der Vergangenheit habe sich die TK konstruktiven Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Verträge immer verweigert, unterstreichen die Bundesvorsitzenden aktuell.
Vielmehr sei es das immer wieder öffentlich proklamierte Ziel der TK, dass zukünftig die Patientinnen und Patienten möglichst immer zuerst ihre Krankenkassen-App konsultieren, welche nach einer digitalen Ersteischätzung dann entscheidet, ob die Patientinnen und Patienten einen Arzt aufsuchen dürfen oder nicht, erinnert Blumenthal-Beier. „Man muss den TK-Versicherten ganz klar sagen: Sie zahlen Beiträge an eine Krankenkasse, die offen dafür lobbyiert, den Zugang zur hausärztlichen Versorgung in der bisherigen Form abzuschaffen. Dem werden wir uns auch in Zukunft entschieden entgegenstellen.“
