Nach den positiven Erfahrungen der HÄPPI-Testpraxen geht es in Baden-Württemberg einen Schritt weiter: Für die Implementierung des HÄPPI-Konzepts in der Praxis – und damit für die zukunftsfähige Aufstellung hausärztlicher Praxen aller Größen – wurde nun die bundesweit erste Vergütung für das Konzept eingeführt.
Das haben die Vertragspartner der dortigen Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg, die AOK Baden-Württemberg und MEDI Baden-Württemberg, Ende Juni mitgeteilt.
HÄPPI steht für Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell. Kernpunkte bilden multiprofessionelle Teams mit qualifizierter Delegation, der konsequente Einsatz digitaler Anwendungen, eine klare Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten sowie enge Kooperationen mit anderen Gesundheitsakteuren und die Versorgungskoordination durch die Hausarztpraxis.
Erstmals wird der Ansatz im AOK-HZV-Vertrag in Baden-Württemberg nun vertraglich verankert. Konkret sind folgende Bausteine vorgesehen:
- Praxen erhalten pro eingeschriebenen AOK-HZV-Versicherten einen Zuschlag von 20 Euro sowie einen HÄPPI-Transformationszuschlag von 10 Euro zur Unterstützung des Aufbaus der HÄPPI-Infrastruktur.
- Zusätzlich gibt es einen Zuschlag für den Einsatz akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe – abhängig vom Stundenumfang und Anzahl der eingesetzten Fachkräfte (bis zu 15 Euro je Versichertenteilnahmejahr).
“Mit HÄPPI zeigen wir, wie die Transformation der Primärversorgung als Angebot für alle Praxen gelingen kann – nicht als Modellprojekt, sondern als echte Versorgungsrealität. Praxen, die ihre Arbeitsweise verändern wollen, erhalten dafür eine gezielte Vergütung”, betonen Dr. Susanne Bublitz und Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, beide Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg. Wichtig bleibt, dass es sich bei HÄPPI explizit um ein Angebot handelt; keine Praxis muss HÄPPI werden.