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STIKOImpfen 2026: Was gibt es Neues?

Im Impfkalender für 2026 finden sich alle Empfehlungen, die die Ständige Impfkommission über das Jahr 2025 bereits verabschiedet hat. So gab es Neuerungen beispielsweise bei der Meningokokken- und Pneumokokken-Impfung, im Juli 2026 sind zuletzt Änderungen bei der Covid-19-Impfung hinzugekommen.

Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen.

Covid-19, RSV, Chikungunya, Mpox, Pneumokokken, Influenza, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Meningokokken, und Herpes zoster – bei diesen Impfungen gibt es im Vergleich zum vorherigen Impfkalender Änderungen.

Covid-19

Im Juli hat die STIKO ihre jüngste Änderung bekanntgegeben: Die Empfehlung zu einer Basisimmunität (3 Antigenkontakte) gegenüber Sars-CoV-2 für gesunde Erwachsene entfällt. Dies gilt auch für gesunde Schwangere.

Künftig wird eine Auffrischimpfung standardmäßig ab 75 Jahre empfohlen (bisher: 60 Jahre). Die Indikationsimpfempfehlung gilt weiter für viele Risikogruppen wie medizinisches Fachpersonal. Eine weitere Neuerung: Die jährliche Impfung soll künftig (einmal pro Saison) im Spätsommer/Frühherbst durchgeführt werden.

Abrechnung: Anfang September hat der G-BA die STIKO-Empfehlungen angenommen und die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) dementsprechend angepasst. Der Beschluss wird nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Zu beachten sind zudem die jeweils geltenden Regelungen in den regionalen Impfvereinbarungen.

RSV

Die STIKO empfiehlt für die RSV-Impfung neben den proteinbasierten RSV-Impfstoffen (Abrysvo® und Arexvy®, zugelassen ab 18 Jahre) auch den mRNA-RSV-Impfstoff mResvia® (zugelassen ab 18 Jahre). Dabei präferiert sie keine der drei Vakzinen.

Zur Erinnerung: Die Impfempfehlung gilt für Erwachsene ab 75 Jahren (Standard­impfung) und Menschen zwischen 60 und 74 Jahren, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden und/oder in einer Pflegeeinrichtung leben (Indikationsimpfung).

Die DEGAM empfiehlt die RSV-Impfung zurückhaltender: erst ab 80 Jahren oder ≥60 Jahren bei wirklich schweren Erkrankungen (z.B. schwere Formen von COPD, Herzinsuffizienz oder KHK, schwere Diabeteserkrankung mit Endorganschäden, Dialysepflicht, Hämato-onkologischen Erkrankungen).

Abrechnung: Diese Änderung wurde in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen und ist in Kraft getreten.

Chikungunya

  • Reiseimpfung: Die STIKO empfiehlt bei Reisen in Gebiete mit aktuellem Chikungunya-Ausbruchsgeschehen oder bei wiederholten Aufenthalten in einem Endemiegebiet für Personen ab 12 Jahren eine Impfung gegen Chikungunya, sofern ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Krankheitsverlauf besteht. Bei Personen, die aufgrund eines beruflich bedingten Reise in Endemiegebieten eine erhöhte Exposition haben (z.B. im Feld arbeitende Medizinerinnen und Mediziner), kann auch ohne eine Vorerkrankung eine Impfindikation erwogen werden.
  • Eine berufliche Indikation besteht für Personen, die gezielte Tätigkeiten mit Chikungunya-Viren gemäß Biostoffverordnung ausüben.

Es stehen zwei Vakzinen zur Verfügung, die von der STIKO gleichwertig empfohlen werden: Der attenuierte Lebendimpfstoff Ixchiq® für Personen von 12 bis 59 Jahren (Cave Lebendimpfstoff: Kontraindikation bei Immundefizienz sowie Schwangerschaft oder Stillzeit!) sowie der Totimpfstoff Vimkunya® für Personen ≥12 Jahre. Daten zu möglicherweise nötigen Auffrischimpfungen liegen noch nicht vor.

Zur Erinnerung: Die STIKO empfiehlt den Lebendimpfstoff Ixchiq® nur für Personen im Alter von 12 bis 59 Jahren, da v.a. bei Älteren neurologische Komplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sind. Aber: Auch bei einem jungen, gesunden Erwachsenen wurde kürzlich ein Fall von aseptischer Meningitis nach Gabe von Ixchiq® gemeldet.

Aseptische Meningitis ist als Nebenwirkung mit unbekannter Häufigkeit bereits in der Produktinfo gelistet, nun soll auch ein entsprechender Warnhinweis für Jüngere aufgenommen werden. Die EMA rät, Ixchiq® nur bei Personen mit hohem Infektionsrisiko und nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung zu verimpfen. Auch die AkdÄ hat im Juli 2026 einen Rote-Hand-Brief veröffentlicht und rät zu einer eingeschränkten Anwendung nur bei Personen mit hohem Risiko für eine Chikungunya-Infektion.

Abrechnung: Diese Änderung wurde in die SI-RL aufgenommen und ist in Kraft getreten. Die KV Rheinland-Pfalz erinnert daran, dass neben der beruflichen Indikation GKV-Versicherte nur dann Anspruch auf Reiseimpfungen haben, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder ausbildungsbedingt erfolgt. Impfungen für Privatreisen seien keine Kassenleistung.

Mpox

Die aktualisierte STIKO-Empfehlung zur Indikationsimpfung ist nun so formuliert, dass zum einen Personen gemäß der Zulassungserweiterung ab 12 Jahren geimpft werden können. Zum anderen umfasst sie unter anderem nun auch trans und nicht-binäre Personen, die Sex mit Männern haben und dabei häufig die Partner wechseln, sowie Sexarbeitende.

Außerdem ist die Impfung (Hersteller­name: Imvanex®) nun auch bei Menschen indiziert, die gezielte Tätigkeiten mit Mpox-Viren durchführen. Die Post­expositionsprophylaxe ist nun auch indiziert nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material (zum Beispiel Kleidung oder Bettwäsche von Erkrankten).

Abrechnung: Auch diese Änderungen wurde in die SI-RL aufgenommen und sind in Kraft getreten.

Pneumokokken

Anfang Januar 2026 hat die STIKO ihre Pneumokokken-Indikationsimpfempfehlung für 2- bis 17-Jährige mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen angepasst und empfiehlt jetzt die Impfung mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff (PCV20). Die Anwendung des 23-valenten Pneumokokken Polysaccharidimpfstoffs (PPSV23) allein oder im Rahmen eines sequenziellen Impfschemas wird nicht mehr empfohlen.

Abrechnung: Der G-BA hat entschieden, auch diese Änderung in die SI-RL aufzunehmen, veröffentlicht wurde der Beschluss Mitte April 2026 im Bundesanzeiger und ist damit in Kraft getreten.

Influenza

Aufgrund der weltweit starken Ausbreitung von hochpathogenen H5Nx-Viren unter Geflügel, Wasservögeln und anderen Wildvögeln sowie den vermehrten Nachweisen von H5Nx in diversen Säugetierklassen rät die STIKO seiz Kurzem zur jährlichen Influenzaimpfung auch bei Personen, die im privaten Umfeld oder arbeitsbedingt häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln oder Robben haben. Dazu gehören Menschen, die in der Nutztierhaltung beschäftigt sind oder Mitarbeitende von Zoos.

Abrechnung: Diese Erweiterung ist ebenfalls in Kraft getreten.

Haemophilus influenzae Typ b

Aufgrund eines akutes Ausbruchs hat die STIKO Ende 2025 ihre Empfehlungen zur Hib-Indikationsimpfung und zur Hib-Chemoprophylaxe angepasst.

  • Hib-Impfung: Die Kommission empfiehlt künftig die einmalige Hib-Impfung als Indikationsimpfung über die bisherigen Indikationen (z.B. Asplenie) hinaus für Personen ≥5 Jahren, die im Zusammenhang mit einem Ausbruch einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind UND bei denen ein erhöhtes Risiko für eine invasive Hib-Erkrankung besteht (z.B. bei Drogenkonsum, chronischer Leber- oder Nierenerkrankung oder Asplenie).
  • Die postexpositionellen Hib-Chemoprophylaxe (PEP) mit einem Antibiotikum (Rifampicin wird als erste Wahl genannt) wird nun empfohlen nach engem (face-to-face-)Kontakt mit einer Person mit invasiver Hib-Infektion oder Kontakt zu deren oropharyngealen Sekreten bei: 1. ungeimpften oder unvollständig geimpften, in Gemeinschaftseinrichtungen exponierten Kinder <5 Jahren, 2. allen Kontaktpersonen mit medizinisch begründbarem erhöhten Risiko für invasive Hib-Erkrankungen und 3. alle Haushaltsmitglieder der erkrankten Person, wenn sich in ihrem Haushalt mindestens ein ungeimpftes oder unvollständig geimpftes Kind <5 Jahren oder eine Person mit erhöhtem Risiko für eine invasive Hib-Erkrankung befindet. Als Haushaltsmitglieder zählen auch Bewohnende von Internaten, Wohnheimen und Kasernen.

In Deutschland stehen aktuell nur Kombinationsimpfstoffe mit Hib-Komponente zur Verfügung (z.B. 6-fach-Impfstoffe), ein Hib-Konjugat-Impfstoff wird hierzulande nicht vermarktet.

Abrechnung: Der G-BA hat Mitte Oktober 2025 über diese Empfehlung entschieden und eine Nicht-Änderung der SI-RL beschlossen. Mehr dazu unter: www.hausarzt.link/O5a14

Meningokokken

  • MenACWY: Die STIKO empfiehlt jetzt für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren standardmäßig eine Impfung mit einem quadrivalenten Konjugat-Impfstoff gegen die Serogruppen A, C, W und Y (verfügbare Vakzinen: Menquadfi®, Menveo®, Nimenrix®). Nicht erfolgte Impfungen sollen bis zum Alter von <25 Jahren nachgeholt werden.
  • MenC: Die bislang empfohlene monovalente Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C im Alter von 12 Monaten entfällt.

Eine Einschätzung der neuen Empfehlung für die Praxis von Impfexperte Dr. Wolfgang Schneider-Rathert zur neuen Impfempfehlung finden Sie unter www.hausarzt.link/aWR9F.

Abrechnung: Der G-BA hat im Dezember 2025 beschlossen, die neue ACWY-Empfehlung für Jugendliche in die SI-RL aufzunehmen. Die bisherige Empfehlung zur Meningokokken-C-Impfung wird dort gestrichen. Dieser Beschluss wurde Mitte Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Herpes zoster

Die STIKO hat Ende 2025 ihre Herpes-zoster-Indikationsimpfempfehlung angepasst und empfiehlt die Impfung mit dem HZ-Totimpfstoff (verfügbarer Impfstoff: Shingrix®) künftig für Personen ab 18 Jahre mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer angeborenen bzw. erworbenen, insbesondere einer iatrogenen Immundefizienz, oder infolge schwerer Ausprägungen einer chronischen Grunderkrankung an Herpes zoster zu erkranken.

Die Impfkommission hat klargestellt, dass leichte oder unkomplizierte bzw. medikamentös gut kontrollierte Formen chronischer Erkrankungen bei Personen zwischen 18 und 59 Jahren nicht mit einem deutlich erhöhten HZ-Risiko verknüpft und daher nicht von der Empfehlung umfasst sind.

Eine Einschätzung zur neuen Empfehlung für die Praxis von Impfexperte Dr. Wolfgang Schneider-Rathert und der DEGAM finden Sie unter www.hausarzt.link/V3iCd.

Abrechnung: Der G-BA hat die Aufnahme dieser Änderung in die SI-RL Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Dieser Beschluss wurde Mitte Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

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