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Empfehlungen von STIKO und DTGNeues zu Reiseimpfungen

Mit den nötigen Reiseimpfungen kann der Urlaub starten.

Ihre Empfehlungen zu Reiseimpfungen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) aktualisiert:

  • Die Epidemiologie bei Cholera, Dengue, Hepatitis A und B, Meningokokken, Poliomyelitis, Typhus/Paratyphus wurde überarbeitet.
  • Für die neuen Chikungunya-Impfstoffe Ixchiq® und Vimkunya® kündigt die STIKO eine Impfempfehlung für Juni 2025 an.
  • Die Impfung gegen Mpox wird für bestimmte Risikogruppen, nicht aber als Reiseimpfung empfohlen. STIKO und DTG merken aber an: “Es gibt weitere mögliche Impfindikationen wie die Exposition aufgrund beruflicher Tätigkeiten, z.B. in der medizinischen Notfallhilfe. Auch Reisen zu Freunden und Verwandten können eine Impfindikation darstellen.”
  • Für Schwangere wird für die Covid-19-Impfung vorzugsweise Comirnaty® empfohlen, Nuvaxovid® kann bei Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe erwogen werden. Spikevax®-Produkte sollten nicht eingesetzt werden. Die Dengue-Impfung ist in Schwangerschaft und Stillzeit kontraindiziert, ebenso sollte der lebend-attenuierte Influenza-Impfstoff nicht angewendet werden. Zur Meningokokken-Impfung (Bexsero®, Trumenba®) heißt es, dass das Risiko für Schwangere unbekannt sei. Die Impfung sollte aber nicht vorenthalten werden, wenn ein deutliches Infektionsrisiko besteht. Während der Stillzeit sollten die Vakzinen nur verimpft werden, wenn der Nutzen die Risiken überwiegt.
  • Die Dengue-Impfung ist bei Personen mit Immundefizienz grundsätzlich kontraindiziert.
  • Zur Gelbfieber-Impfung bei Immunschwäche heißt es, Betroffene sollten vor immunsuppressiver Therapie oder Transplantation nach geplanten Reisen in Endemiegebiete befragt werden, besonders, wenn sie aus solchen Gebieten stammen und eventuell wieder in ihr Heimatland reisen möchten. Eventuell kann die Gelbfieberimpfung mit einem Mindestabstand von vier Wochen verabreicht werden, wenn keine weiteren Kontraindikationen bestehen; der Abstand zur autologen Stammzelltransplantation sollte wenigstens drei Monate betragen.
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