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Ständige ImpfkommissionJährliche Influenzaimpfung für zusätzliche Risikogruppen empfohlen

Aufgrund der weltweit starken Ausbreitung von hochpathogenen H5Nx-Viren empfiehlt die STIKO die jährliche Influenzaimpfungen jetzt auch für Menschen, die beruflich oder privat bedingt ein höheres Infektionsrisiko mit tierpathogenen Influenzaviren haben. Anpassungen gibt es zudem bei der Mpox-Impfung und -Prophylaxe.

Neue Impfempfehlungen von der STIKO.

Berlin. Die STIKO hat die aktuelle Situation mit der weltweit starken Ausbreitung von hochpathogenen H5Nx-Viren unter Geflügel, Wasservögeln und anderen Wildvögeln sowie den vermehrten Nachweisen von H5Nx in diversen Säugetierklassen (sogenannte spill-over-events bei Nerzen, Füchsen, Katzen, Robben, sowie auch die massive Verbreitung von InfluenzaA(H5N1)-Viren bei Kühen in den USA) zum Anlass genommen, ihre Influenza-Indikationsimpfempfehlung anzupassen.

Jährliche Influenza-Impfung bei neuen Risikogruppen

Zusätzlich sollen nun Personen, die im privaten Umfeld oder arbeitsbedingt häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln oder Robben haben, eine jährliche Impfung im Herbst/Winter mit einem inaktivierten Influenza-Impfstoff erhalten.

Dazu gehören Menschen, die in der Nutztierhaltung beschäftigt sind, oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zoos (s. Tab. 1 unten, Änderungen in blau). Für Personen ≥ 60 Jahre werden inaktivierte Hochdosis- oder MF-59-adjuvantierte Influenza-Impfstoffe empfohlen.

“Die saisonale Impfung schützt nicht vor z.B. einer Infektion mit den primär tierpathogenen H5N1- und anderen potenziell humanpathogenen Influenza-A-Viren, die bei Tieren endemisch zirkulieren. Hier sind andere Schutzmaßnahmen wie die persönliche Schutzausrüstung von Bedeutung. Dennoch ist es aufgrund der Reduzierung des Risikos einer Koinfektion und der daraus resultierenden Minderung der Gefahr der Entstehung von Reassortanten wichtig, dass Menschen, die im beruflichen oder privaten Kontext häufig und direkt mit möglicherweise durch Influenza-A-Viren infizierten Vögeln, Schweinen oder anderen Tieren in Kontakt kommen, sich gegen die saisonale Influenza impfen lassen”, merkt die STIKO hierzu an.

Impfempfehlungen zu Mpox angepasst

Die STIKO hat zudem ihre Empfehlungen zur Indikationsimpfung zum Schutz vor Mpox angepasst (s. auch Tab.2 unten, Änderungen in blau).

  • Der Impfstoff Imvanex® ist seit 2024 für Personen ≥12 Jahre zugelassen und die Anwendungseinschränkung auf Personen ≥18 Jahre daher nicht mehr notwendig.
  • Die aktuelle Einschränkung der Indikationsimpfempfehlung auf Männer, die Sex mit Männern haben, umfasst nicht alle Personen mit einem Infektionsrisiko. Die Empfehlung ist außerdem nun so formuliert, dass sie möglichst alle Gruppen mit erhöhtem Risiko umfasst, so z.B. auch trans und nicht-binäre Personen, die Sex mit Männern haben und dabei häufig die Partner wechseln, sowie Sexarbeitende.
  • Für Personen ohne Pockenimpfung in der Vergangenheit erfolgt die Grundimmunisierung laut STIKO-Empfehlung subkutan mit zwei Dosen des Mpox-Impfstoffs Imvanex® im Abstand von mindestens 28 Tagen. Die Impfung kann auch bei Personen mit Immundefizienz durchgeführt werden. Immundefiziente Personen (z.B. HIV-Infizierte), die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft wurden, sollten dabei ebenfalls eine 2-malige Impfung erhalten.
  • Bei immunkompetenten Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft wurden, reicht eine einmalige Impfstoffgabe aus.

Zudem wurden die Empfehlungen zur Post-Expositionsprophylaxe aktualisiert (s. auch Tab.3 unten, Änderungen in blau). Diese ist jetzt auch indiziert nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material (z.B. Kleidung oder Bettwäsche von Erkrankten).

Bezüglich des Vorgehens empfiehlt die STIKO jetzt: “Wenn nach Verabreichung der postexpositionellen Impfung keine Mpox-Erkrankung aufgetreten ist und ein anhaltendes Expositionsrisiko besteht, sollte eine zweite Impfstoffdosis in einem Mindestabstand von 28 Tagen zur ersten Impfstoffdosis verabreicht werden, um die Grundimmunisierung abzuschließen.

Mpox-Indikation im Rahmen der Reiseberatung prüfen!

Die STIKO erinnert zudem daran, dass die Mpox-Impfung derzeit zwar nicht als Reiseimpfung empfohlen wird. “Im Rahmen einer reisemedizinischen Beratung sollte jedoch geprüft werden, ob die Kriterien für eine Indikationsimpfung gegen Mpox gemäß den STIKO-Empfehlungen erfüllt sind.”

Darüber hinaus gebe es weitere mögliche relevante Impfindikationen, wie z.B.

  • die Exposition aufgrund beruflicher Tätigkeiten und den damit verbundenen engen oder anhaltenden Kontakten zur Lokalbevölkerung in den betroffenen Gebieten, z.B. im Katastrophenschutz oder in der medizinischen Notfallhilfe.
  • Auch Reisen zu Freundinnen/Freunden und Verwandten können je nach Exposition eine Impfindikation darstellen.

Quelle: Epid Bull 29/25

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