Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Ständige ImpfkommissionSTIKO lockert Impfempfehlungen gegen Covid-19

Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur Corona-Impfung: Gesunden Erwachsenen wird nun nicht mehr zu einer Basisimmunität geraten, Auffrischimpfungen werden standardmäßig erst ab 75 Jahren empfohlen. Auch der Impfzeitpunkt ändert sich.

Die STIKO hat ihre Covid-19-Impfempfehlung an die epidemiologische Situation und den Immunstatus in der Bevölkerung angepasst.

Berlin. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu einer Basisimmunität gegenüber Sars-CoV-2 für gesunde Erwachsene entfällt künftig. Dies gilt auch für Schwangere ohne Grunderkrankungen oder schwangerschaftsassoziierte Komplikationen.

Zur Erinnerung: Als Basisimmunität definiert die STIKO mindestens drei Antigenkontakte durch Impfung oder Infektion, wobei mindestens einer der drei Antigenkontakte durch eine Impfung erfolgt sein sollte.

Als Gründe gibt das Robert Koch-Institut im Epidemiologischen Bulletin an:

  • Ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung verfügt heute über eine durch vielfältige Antigenkontakte geprägte hybride Immunität; dies gilt auch für gesunde Schwangere.
  • Schwere Covid-19-Verläufe in der Schwangerschaft sind seit Auftreten der Omikron-Variante sehr selten geworden und inzwischen mit dem Risiko der gesunden gleichaltrigen Allgemeinbevölkerung vergleichbar.
  • Seit Ende der Pandemie gehen die Corona-Fallzahlen kontinuierlich zurück. Covid-19-assoziierte Hospitalisierungen und Covid-19-bedingte Todesfälle finden sich vorrangig bei ≥75-Jährigen.

Zukünftig gilt daher die Standardimpfempfehlung im Alter von ≥75 Jahren (bisher: ab 60 Jahre), die Indikationsimpfempfehlung gilt weiterhin für viele Risikogruppen (s. Kasten).

Eine weitere Neuerung: Die jährliche Impfung soll künftig (einmalig pro Saison) bevorzugt mit dem Beginn der Saison im Spätsommer/Frühherbst durchgeführt werden, da sich „inzwischen ein eingipfliger saisonaler Verlauf mit Beginn im Spätsommer/Frühherbst etabliert hat“, begründet die STIKO die Entscheidung. Für die Influenza-Impfung wird die Impfung weiterhin zwischen Oktober und Mitte Dezember empfohlen.

“Die unterschiedliche Saisonalität der respiratorischen Erreger (insbesondere Influenza) sollte bei der Wahl des Zeitpunktes der Impfung bzw. Ko-Administration von Impfungen bedacht werden”, heißt es dazu.

red

Quelle: Epid Bull 28/26

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.