Rauchende KöpfeDas ändert sich in der UV-GOÄ
Bereits zweimal wurde die UV-GOÄ in 2026 angepasst. Die "Rauchenden Köpfe" fassen die wichtigsten Änderungen zusammen und haben den Spickzettel aktualisiert.
Bereits zweimal wurde die UV-GOÄ in 2026 angepasst. Die "Rauchenden Köpfe" fassen die wichtigsten Änderungen zusammen und haben den Spickzettel aktualisiert.
Beim Impfen passieren Ärztinnen und Ärzten immer wieder formale Fehler. Denn zwischen Zulassung und regionaler Impfvereinbarung liegt ein langwieriger Prozess, der die Umsetzung der STIKO-Empfehlung für Patientinnen und Patienten erheblich verzögert. Die "Rauchenden Köpfe" erklären, worauf zu achten ist, und stellen ein Muster-Schreiben für Versicherte zur Verfügung.
Jede Hausarztpraxis versorgt zahlreiche Wunden, begleitet die Kompressionstherapie oder betreut Menschen nach Operationen. Manche Abrechnungsvorgaben sind aber diffizil, sodass die Abrechnung auch mal übersehen werden kann. Ein messerscharfer Blick lohnt, denn die Ziffern zählen auch als Kriterium der Vorhaltepauschale.
Die 03360 und 03362 für die geriatrische Untersuchung und Betreuung sind hausärztliche Klassiker und werfen im Detail dennoch immer wieder Fragen auf. Seit Januar sind sie für die Vorhaltepauschale relevant – ein Grund, möglichst alle Betreuten mit dem PVS leichter zu entdecken.
Wer Pflegeheimbewohnende versorgt, sollte einen Heimvertrag abschließen. Und wer noch kein Heim betreut, darüber nachdenken. Denn dies kann sich in der EBM-Systematik doppelt auszahlen.
Durch die Vorhaltepauschale denken einige Praxen darüber nach, die Videosprechstunde auszuweiten. Was ist dabei aus Abrechnungssicht zu bedenken?
Das Ende des ersten Quartals steht bevor, erfüllt Ihre Praxis bereits die Kriterien für die Zuschläge zur neuen Vorhaltepauschale? Die „Rauchenden Köpfe“ geben Tipps, worauf es bei den einzelnen Kriterien ankommt und wie Sie ggf. mit gutem Zifferncontrolling noch etwas mehr herausholen können.
Mit dem neuen Jahr sind auch die Vorgaben für die neue Vorhaltepauschale im EBM in Kraft getreten. Viele Hausärztinnen und Hausärzte fragen sich aktuell, ob sie die Kriterien erfüllen. Ist die Sorge berechtigt? Ein gutes Zifferncontrolling und ein Pauschalen-Rechner helfen bei der Antwort.
Regresse bei der Heilmittelverordnung können schnell teuer werden. Mit den BVB- und LHM-Diagnosen lässt sich das aber meist umgehen. Seit Januar gibt es hierbei zwei relevante Änderungen, die die "Rauchenden Köpfe" auch in die Heilmittel-Spicker eingearbeitet haben.
Suchläufe in der Praxisverwaltungssoftware unterstützen dabei, bei der Abrechnung nichts zu versäumen. Dies setzt oft aber voraus, dass man schon vorher die Datensätze entsprechend pflegt. Im zweiten Teil der Serie gehen die "Rauchenden Köpfe" auf Suchen zu geriatrischen, chronisch oder palliativ erkrankten Menschen ein.
Im stressigen Praxisalltag rutscht einem trotz Bemühen um eine vollständige Dokumentation immer wieder durch, dass man erbrachte Leistungen nicht abrechnet. Damit Praxisteams hier nicht viel Geld verlieren, stellen die Rauchenden Köpfe in einem ersten Teil verschiedene Suchläufe mit der Praxissoftware vor.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.