Das Ende des ersten Quartals steht bevor, erfüllt Ihre Praxis bereits die Kriterien für die Zuschläge zur neuen Vorhaltepauschale? Die „Rauchenden Köpfe“ geben Tipps, worauf es bei den einzelnen Kriterien ankommt und wie Sie ggf. mit gutem Zifferncontrolling noch etwas mehr herausholen können.
Bei der neuen Vorhaltepauschale im EBM kann sich ein genauer Blick aus die Abrechnungsziffern auszahlen.
Die neue Vorhaltepauschale im EBM (s. Kasten und Tab. 1) gilt seit 1. Januar und wirft in einigen Praxen Fragen auf, ob oder wie die Kriterien erfüllt werden können. Die Grundsätze sowie einen Pauschalen-Rechner als Excel- oder Onlinevariante haben die „Rauchenden Köpfe“ bereits in „Hausärztliche Praxis“ 4/26 (www.hausarzt.link/vorhaltepauschale) vorgestellt. Zwar werden laut Hochrechnungen die meisten Praxen 2 der 10 Kriterien erfüllen, das eigentliche Ziel des Gesetzgebers, Versorgerpraxen zu stärken, wird aber verfehlt und bringt mehr Abrechnungsbürokratie in die Praxen.
An der oberen Grenze aufgepasst
Finanziell interessanter wird es hingegen für Praxen, die an der oberen Grenze von acht Kriterien kratzen – also zum Beispiel bereits sieben Vorgaben sicher erfüllen. Hier sollten sich Ärztinnen und Ärzte die Zeit nehmen, um zu prüfen, ob sie mit kleinen Änderungen im Praxisbetrieb ggf. acht Kriterien erreichen können. Der Unterschied zwischen 7 und 8 erfüllten Kriterien beträgt bei 1.000 hausarzttypischen Behandlungsfällen rund 2.550 Euro im Quartal, da dann die 03042 EBM (3,82 Euro) statt der 03041 EBM (1,27 Euro) zur 03040 hinzukommt.
Je nachdem, welche Kriterien eine Praxis bereits erfüllt, können durch die noch optimierbaren Punkte leider auch Fehlanreize entstehen. Hier ist es selbstverständlich wichtig, dass sowohl das medizinisch Sinnvolle als auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung (WANZ-Kriterien) gleichermaßen im Fokus bleiben.
Fälle richtig zählen
Zur Erinnerung: Ein gutes Zifferncontrolling setzt auf der richtigen Zählweise der Fälle auf. Hierbei geht es um die Anzahl der abgerechneten EBM-Ziffern eines Kriteriums, die prozentual zu den Behandlungsfällen eines Quartals betrachtet werden. Die Berechnung bei den zehn Kriterien bezieht sich dabei immer auf die KV-Fälle. Ein Beispiel: Eine Praxis mit 1.000 Scheinen betreut davon 200 Versicherte in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV, Vollversorgung). Gefordert werden fünf Prozent Hausbesuche. Dies entspricht dann 40 abgerechneten Hausbesuchen (fünf Prozent von 800 KV-Fällen).
Tipp: Idealerweise könnte das Praxisverwaltungssystem (PVS) für Praxen eine Übersicht zur Erfüllung der zehn Kriterien (Tab. 1) bieten. Fragen Sie bei Ihrem PVS-Anbieter nach, ob oder wie ein taggleiches Zifferncontrolling möglich ist. Andernfalls können Sie einen Pauschalen-Rechner nutzen: www.hausarzt.link/vorhaltepauschale. Mit der zur Verfügung gestellten Exceltabelle oder der programmierten Desktopanwendung gewinnen Sie leicht einen Überblick, zu wie viel Prozent Sie die einzelnen Kriterien bereits erfüllen.
Tipp: Ein solcher Check kann zu Quartalsmitte oder Anfang des dritten Quartalsmonats sinnvoll sein, weil man dann noch Zeit zum Optimieren hat.
Worauf ist nun beim Controlling der einzelnen Kriterien zu achten und welche Stellschrauben gibt es?
1. Hausbesuche
Hier zählen alle Hausbesuche von Ärztinnen und Ärzten, aber auch solche von MFA oder NäPA. Bei 1.000 KV-Behandlungsfällen müssen also beispielsweise 50 Hausbesuche abgerechnet werden (Ziffern s. Tab. 1), um die geforderten fünf Prozent zu erreichen. Dies können zum Beispiel bei fünf Patienten jeweils zehn Hausbesuche im Quartal sein oder auch bei 50 Personen jeweils ein Hausbesuch.
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