Berlin. Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge am Freitagmittag (10.7.) beschlossen. Für das Gesetz stimmten 318 Abgeordnete, es gab 284 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.
Im Anschluss hat auch der Bundesrat das Gesundheits-Sparpaket der Bundesregierung passieren lassen. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand in der Länderkammer am Freitagnachmittag keine Mehrheit.
Eilanträge gescheitert
Bis Anfang der Woche hatte es noch zahlreiche Änderungen am ersten Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStG) gegeben. Insbesondere Abgeordnete von Grünen und Linken hatten aufgrund der aus ihrer Sicht zu kurzen Bearbeitungszeit daher beim Bundesverfassungsgericht einen Aufschub des Gesetzesverfahrens erreichen wollen. Dies wiesen die Richter aber am Donnerstag zurück.
Schon der erste Gesetzentwurf enthielt für Hausärztinnen und Hausärzte massive Kürzungen und Maßnahmen, die sich negativ auf die hausärztliche Versorgung der Bevölkerung auswirken werden, hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) von Anfang an kritisiert. In der Folge hatte er die Praxisteams und Versicherten zu einem Protest mobilisiert: In den letzten Wochen gingen daher hunderttausende E-Mails bei Abgeordneten ein, die die negativen Folgen für die hausärztliche Versorgung thematisierten.
Massive Kürzungen für Hausarztpraxen
Doch trotz der umfassenden Änderungen am Gesetzentwurf, haben die Abgeordneten bei den für Hausarztpraxen zentralen Punkten leider nicht nachgebessert. Immer noch sind zahlreiche Kürzungen für Hausärztinnen und Hausärzte enthalten, zum Beispiel:
- Eine Versorgungsbremse für die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), wonach neu eingeschriebene HZV-Patientinnen und Patienten mit einem Abschlag vergütet werden.
- Eine teilweise Rückabwicklung der Entbudgetierung.
- Eine strikte Begrenzung der Vergütungszuwächse – unabhängig von den steigenden Kosten.
- Die Streichung der Vergütung für die Organspende-Beratung.
- Die Streichung der Vergütung für die ePA-Befüllung.
Dies kritisiert der Verband scharf. Insbesondere würde die Versorgungsbremse für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sowie die Rücknahme der Entbudgetierung die Praxen treffen. „Diese wahllosen Kürzungen sind Gift für die notwendigen Strukturreformen – insbesondere für das geplante Primärversorgungssystem, denn dafür braucht die Ministerin starke hausärztlichen Praxen!“, betonte Bundesvorsitzende Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth am Freitag nach der Entscheidung im Bundestag. Es könnten nicht mit immer weniger Ressourcen mehr Aufgaben übernommen werden – das gelte auch für die Notfallreform.
„Ministerin muss jetzt erklären“
„Bis zuletzt haben wir dafür gekämpft, dass zumindest die schlimmsten Kahlschläge verhindert werden. Gesundheitsministerin Nina Warken hat jedoch überhaupt kein Interesse daran gezeigt, die hausärztliche Versorgung in der gewohnten Qualität zu erhalten und damit auch das Votum von unzähligen Patientinnen und Patienten ignoriert“, kommentierte Buhlinger-Göpfarth weiter.
Der Verband erwartet von Ministerin Warken (CDU) nun, dass sie die Menschen auch aufklärt, warum sie künftig länger auf Termine warten müssten oder vielerorts auch ohne hausärztliche Versorgung dastehen.
Auch seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Bundesärztekammer sowie der Krankenhäuser hagelte es heftige Kritik am Gesetz.
Ministerin warnt vor „Systemkollaps“
Vor dem Bundestag machte Warken am Freitag klar: „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.“ Die Reform sei nötig, denn mit der jetzigen Ausgabendynamik liefe es sonst über kurz oder lang auf einen „Systemkollaps“ hinaus.
Die zentrale Stoßrichtung lautet nun, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nur noch so stark steigen sollen, wie es die Einnahmenentwicklung hergibt. Und bezahlt werden soll prinzipiell nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Ausgangspunkt für die Pläne waren Ende März vorgelegte Empfehlungen einer Expertenkommission.
Änderungen sollen Finanzierungslücke schließen
Die Leistungsausgaben der Kassen stiegen im vergangenen Jahr schon auf gut 336 Milliarden Euro und legten im ersten Quartal 2026 mit plus acht Prozent noch rasanter zu als angenommen. Warken setzte das Sparziel für 2027 vor diesem Hintergrund erst vor vier Wochen noch auf 18,8 Milliarden Euro herauf. Da der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf nur 16,3 Milliarden Euro abdeckte, mussten also Lösungen für 2,5 Milliarden Euro her. Die Lücke werde mit dem geänderten Entwurf geschlossen, sagte die Ministerin im Parlament – ob gerade so auf Kante genäht oder noch mit etwas Puffer, blieb vorerst unklar.
Quelle: mit dpa
