Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

BundestagOpposition übt scharfe Kritik am GKV-Spargesetz

"Rundumkahlschlag", "Kettensägenreform" - und obendrein „schlecht gemacht“: In der ersten Lesung im Bundestag hat die Opposition scharfe Kritik am GKV-Spargesetz geübt. Die Koalition deutet an, die Vorhaben zu prüfen. Auch der Bundesrat hat am Freitag Veto eingelegt – und der Protest in den Praxen hält an.

Blick in den leeren Plenarsaal: Das GKV-Spargesetz hat hier für hitzige Diskussionen gesorgt.

Berlin. Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat die Opposition im Deutschen Bundestag am Freitag (12. Juni) das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, auch GKV-Spargesetz, kritisiert. Der auch durch den Hausärztinnen- und Hausärzteverband und andere ärztliche Verbände heftig kritisierte Gesetzentwurf wurde am Vormittag in erster Lesung im Bundestag beraten.

Nach der hitzigen Aussprache wurde der Entwurf einstimmig zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Die Oppositionsfraktionen kritisierten unisono die unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sowie einen „Kahlschlag“ zulasten der Versicherten.

Koalition lässt Chance auf Änderungen durchblicken

Dass Änderungen nötig sind, hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband am Vortag abermals deutlich gemacht. Im Zentrum seiner Kritik stehen die im Gesetz vorgesehene Versorgungsbremse für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sowie die teilweise Rücknahme der Entbudgetierung. „Die Streichung dieser beiden Punkte würde für die hausärztlichen Praxen das Schlimmste abwenden und wäre für die GKV auch finanziell absolut verkraftbar“, fordern die Bundesvorsitzenden.

Die Koalition, die zuletzt ein schnelles Verabschieden des Gesetzes bis zur Sommerpause anpeilte, ließ zumindest die Möglichkeit durchblicken, dass in den parlamentarischen Beratungen noch Raum für Änderungen sein könnte.

So versprachen Redner von Union und SPD, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um alle Regelungen aus dem Gesetzentwurf genau zu prüfen. Simone Borchardt (CDU) etwa sagte zu, dass alle 66 Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit noch einmal angeschaut und geprüft würden.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband und seine Landesverbände machen aktuell mit umfangreichen Protestaktionen auf den Handlungsbedarf aufmerksam. 

„Rasenmähermethode – mitten hinein in die Versorgung“

Im Deutschen Bundestag unterstrichen die Oppositionsparteien diese Kritik.

Dr. Janosch Dahmen (Grüne) rügte: „Was Sie hier vorlegen, ist ein Kürzungskahlschlag mit der Rasenmähermethode, mitten hinein in die Versorgung.“ Er sprach von einem „unzureichend wirksamen, unausgewogenen und offensichtlich schlecht gemachten Gesetz“.

Auch Parteikollegin Paula Piechotta warnte, dass ohne ausreichend Zeit für die Beratung „handwerkliche Fehler“ drohten. Die Koalition hingegen wolle das Gesetz durchpeitschen.

Stella Merendino (Linke) sieht, dass das Gesetz den Fachkräftemangel, der auch Hausarztpraxen extrem umtreibt, verschärfen könnte. Sie sprach von einer „Kettensägenreform“. Wichtig sei, die Mitarbeiter in den Gesundheitseinrichtungen zu entlasten. Sie könnten teilweise einfach nicht mehr, würden aber als unerschöpfliche Ressource angesehen. Zwar könne die Regierung ein fragwürdiges Gesetz beschließen, aber letztlich niemanden zwingen, unter diesen Bedingungen im Beruf zu bleiben.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte das Sparpaket im Bundestag. Es sei kein Selbstzweck, sondern dringend nötig.

Bundesrat lehnt Gesetz in vorliegender Form ab

Fast zeitgleich hat sich der Bundesrat mit dem Gesetz befasst, dessen Gesundheitsausschuss bereits deutlichen Änderungsbedarf angemahnt hatte. Die Länderkammer folgt dieser Positionierung und hat am Freitag die vom Gesundheitsausschuss erarbeiteten Empfehlungen größtenteils angenommen, plädiert also für weitreichende Änderungen.

Das GKV-Spargesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig, das heißt, der Bundesrat kann sich zwar beratend einbringen, ist aber nicht dazu befugt, das Gesetz endgültig zu blockieren. Er könnte jedoch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Der Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) sagte im ZDF-“Morgenmagazin” am Freitag (12. Juni), dass er hiermit rechne.

Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, das bei Streit über ein Gesetz einen Kompromiss finden soll.

“Ich gehe im Moment davon aus, dass die Länder auch mehrheitlich Gebrauch machen werden von diesem Recht”, sagte Bovenschulte. Die Länder hätten das Recht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sobald die Reform nach dem ersten Durchgang aus dem Bundestag zurückkomme.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.