Bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf kommt es immer wieder zu Problemen – sei es aufgrund inkorrekt ausgefüllter Rezepte, vermeintlich unwirtschaftlicher Verordnungen oder weil etwas fälschlicherweise über den Sprechstundenbedarf bezogen wurde. Tipps, wie Sie das Regressrisiko senken können.
Die Verordnung von Sprechstundenbedarf bereitet vielen Ärzten regelmäßig Kopfschmerzen. So ergab eine Umfrage des DeutschenArztPortals [1], dass 74 Prozent der 423 befragten Ärzte im Zuge einer Sprechstundenbedarfsverordnung bereits einen Regress erhalten haben; lediglich 16 Prozent waren noch nie betroffen (s. Abb. 1).
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