Nach der scharfen Kritik des Hausärztinnen -und Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe wegen der Regresse zu Apexxnar®-Verordnungen (siehe Artikel “Hausärzteschaft: “Apexxnar®-Regresse äußerst unfair!” HAEP 05/25) haben die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) eine Vereinbarung getroffen.
Danach wird akzeptiert, dass Apexxnar® rückwirkend ab dem Tag der STIKO-Empfehlung am 28.9.2023 als Sprechstundenbedarf (SSB) verordnet wurde, teilte die KVWL Mitte April mit.
Etwa 300 Ärztinnen und Ärzte hatten bereits vor Inkrafttreten der angepassten Schutzimpfungs-Richtlinie vom 13.1.2024 und vor Aufnahme der Impfleistung in die regionale Impfvereinbarung GKV-Patienten mit dem über den SSB verordneten Impfstoff Apexxnar® geimpft. Über den jetzt gefundenen “guten Kompromiss” sei man sehr glücklich, erklärte Dr. Anke Richter-Scheer, Vize-Vorstandsvorsitzende der KVWL.
red