Jedes Jahr überarbeiten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Prüfvereinbarungen für Arztpraxen. Was in den einzelnen Regionen 2024 gilt, hat das DeutscheArztPortal zusammengestellt. Bundesweit sind zwei Neuerungen zu beachten.
In allen KVen bleibt, soweit bekanntgegeben, die grundlegende Methodik der Wirtschaftlichkeitsprüfung unverändert.
Zwei Drittel der Ärztinnen und Ärzte sind mit den Vorgaben ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln nicht vertraut. Dies ergab eine Umfrage des DeutschenArztPortals (n = 206) Ende Februar (20.-25.2.).
Die entsprechenden Vorgaben lagen bis Anfang April aber bereits von mehr als der Hälfte der KVen vor: Diese enthalten ein Arzneimittel-Ausgabenvolumen für Praxen sowie Maßnahmen zu dessen Einhaltung (s. Tab. 1 unten).
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Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
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