FremdkörperGOÄ-Abrechnung geht nicht immer unter die Haut

Auf der Haut aufliegend, in einer Wunde – oder gar in Nase oder Gehörgang? Kommen Patienten mit einer Fremdkörperverletzung in die Praxis, ist für die Abrechnung mitunter entscheidend, wo genau dieser sitzt.