Ein rechtlicher Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung besteht zukünftig auch bei geplanten arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk. Die entsprechende Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende November. Bislang besteht ein Zweitmeinungsanspruch bei Tonsillektomien und Tonsillotomien sowie bei Hysterektomien.