DatenschutzGericht weist Wunsch nach Datenlöschung ab

Das Arztportal "Jameda" darf Arztbewertungen auch gegen deren ausdrücklichen Wunsch öffentlich halten, sofern die Datenverarbeitung rechtskonform ist. das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage auf Löschung einer Ärztin ab.