Berlin. Von Dienstag (29.4.) an sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bundesweit die ePA befüllen können. Allerdings hängt es vom jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) ab, ob das nötige ePA-Modul schon verfügbar ist. Zudem können die Praxen nur nach und nach damit ausgestattet werden.
Um dies leichter an Patientinnen und Patienten kommunizieren zu können, hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband den neuen Praxisaushang “Hochlaufphase” erarbeitet. Diesen können Praxisteams kostenfrei auf www.haev.de/ePA herunterladen. Auch in den FAQ für Praxen sowie der Zusammenfassung “Das Wichtigste auf einen Blick” wurden die Angaben zur Hochlaufphase entsprechend aktualisiert.
Aktuell gehen Bundesgesundheitsministerium und Gematik davon aus, dass spätestens bis 1. Oktober alle Praxen in der Lage sind, die ePA zu befüllen. Daher wird zu diesem Stichtag dann Pflicht. Die Zeit bis Oktober soll Ärztinnen, Ärzten und ihren Mitarbeitenden vor allem dazu dienen, sich mit der ePA vertraut zu machen und diese sinnvoll in ihre Praxisabläufe integrieren zu können. Ein paar Ideen und Ansatzpunkte dazu haben die Rauchenden Köpfe zusammengestellt. jvb