Berlin. Für das Einstellen von Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) werden Ärztinnen und Ärzte noch bis 30. Juni 2026 extrabudgetär honoriert. Darauf haben sich Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt, wie die KBV am Donnerstag (28.11.) mitteilte. Die bisherigen Ziffern und Vorgaben bleiben demnach ein weiteres halbes Jahr bestehen:
- 01648 EBM für die Erstbefüllung
- 01647 EBM weitere Einträge (Folgebefüllung), wenn im Behandlungsfall ein Arzt-Patienten-Kontakt (persönlich oder Video) stattgefunden hat
- 01431 EBM weitere Einträge (Folgebefüllung) ohne Arzt-Patienten-Kontakt (persönlich oder Video).
Eigentlich wäre die extrabudgetäre Vergütung Ende Dezember ausgelaufen. Denn KBV und Kassen beraten bereits über eine neue Vergütungssystematik im EBM, unter anderem nach wie vor auch über die geplante Versorgungspauschale. Diese Verhandlungen dauern aber noch an, sodass deswegen die ePA-Ziffern erneut verlängert wurden.
Auf www.haev.de/epa bietet der Hausärztinnen- und Hausärzteverband u. a. ausführliche FAQ an, die auch das Thema Vergütung in der HZV thematisieren. Das Dokument wird laufend aktualisiert. jvb
