Berlin. Neben der neuen Vorhaltepauschale soll es im EBM auch eine neue Versorgungspauschale geben – so steht es im Gesetz.
Gedacht ist diese Pauschale für über 18-jährige, die lediglich unter einer chronischen Erkrankung leiden und ein Medikament einnehmen. Klassische Patientinnen und Patienten wären beispielsweise solche, die Schilddrüsenerkrankungen aufweisen, gut eingestellt sind und nicht jedes Quartal eine Praxis aufsuchen müssen.
Ein halbes oder ganzes Jahr?
Strittig bei der Pauschale ist noch der Zeitraum, wann die Pauschale abgerechnet werden darf. Vorgesehen ist mindestens ein halbes Jahr.
Darüber muss noch der Bewertungsausschuss entscheiden und auch die Vergütung der Pauschale festlegen.
Die Verhandlungen zur Versorgungspauschale laufen noch, teilt die KBV auf Anfrage am Freitag (14.11.) mit. Sollte es einen baldigen Beschluss geben, würde die Versorgungspauschale frühestens zum 1. April den Arztpraxen zur Verfügung stehen. at
