Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Elektronische PatientenakteePA: Die aktuellen Abrechnungsziffern im EBM

Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Praxen die elektronische Patientenakte (ePA) erstbefüllen (01648 EBM) oder, wenn bereits eine Erstbefüllung erfolgt ist, Daten aus der aktuellen Behandlung erfassen, verarbeiten oder speichern. Dies ist mit (01647 EBM) oder ohne (01431 EBM) persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (pAPK) möglich. Die Vergütung aller drei EBM-Ziffern erfolgt extrabudgetär.

Erstbefüllung:

01648 EBM (89 Punkte/11,03 Euro)

  • nur berechnungsfähig, wenn noch kein anderer Arzt oder Psychothera­peut ein Dokument eingestellt hat und er somit der Erste ist
  • sektorenübergreifend nur einmal im Leben eines Patienten abrechenbar
  • im Behandlungsfall nicht neben der 01647 EBM abrechenbar
  • im Arztfall nicht neben der 01431 EBM abrechenbar

Weitere Bearbeitung:

01647 EBM (15 Punkte/1,86 Euro)

  • Zuschlag zur Versicherten-, ­Grund- oder Konsiliarpauschale, zu den EBM-Nrn. 01320 und 01321 (Ermächtigte), zur EBM-Nr. 30700 (Grundpauschale Schmerztherapie) sowie zu den Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen in-vitro-diagnostische Leistungen)
  • einmal im Behandlungsfall abrechenbar
  • im Behandlungsfall nicht neben der 01648 EBM abrechenbar

Weitere Bearbeitung ohne pAPK und ohne APK per Video:

01431 EBM (3 Punkte/0,37 Euro)

  • Zuschlag zu den EBM-Nrn. 01430 (Verwaltungskomplex), 01435 (Bereitschaftspauschale) oder 01820 (zum Beispiel Rezepte und Überweisungen u. a. im Zusammenhang mit Empfängnisregelung) – im Arztfall nicht neben anderen als diesen EBM-Ziffern abrechenbar
  • nur berechnungsfähig, wenn keine Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale oder andere Leistungen im Arztfall abgerechnet werden
  • bis zu viermal im Arztfall, aber nicht mehrmals am Tag abrechenbar

Quellen:

  1. www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)
  2. www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/09-25/weiterhin-rund-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung
  3. www.ebm-goä.de/ (Der Kommentar zu EBM und GOÄ; begründet von Wezel/Liebold)
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.