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EBMVideozuschlag 01444 verlängert

Die Identifikation unbekannter Patientinnen und Patienten zur Teilnahme an Videosprechstunden wird für Praxen weiterhin mit einem Zuschlag vergütet. Das hat der Bewertungsausschuss entschieden.

Der Videozuschlag 01444 EBM gilt noch bis Ende 2026.

Berlin. Der Zuschlag für Videosprechstunden nach 01444 EBM wird bis 31. Dezember 2026 verlängert. Das hat der Bewertungsausschuss Mitte September entschieden. Die Ziffer honoriert für Arztpraxen den Aufwand für die Identifizierung bislang unbekannter Patientinnen und Patienten. Vielerorts müssen die Versichertendaten nach wie vor händisch anhand der Versichertenkarte erfasst werden.

Zukünftig sollen diesen Prozess die sogenannten digitalen Identitäten vereinfachen. Da diese aber noch nicht bundesweit zur Verfügung stehen, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), werde die 01444 EBM nochmals verlängert.

Wie bisher kann die 01444 zusätzlich zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale abgerechnet werden. Dies ist einmal im Behandlungsfall erlaubt. Bewertet ist sie derzeit mit 1,24 Euro. Als unbekannt gelten Personen, die weder im aktuellen noch in den drei vorangegangenen Quartalen in der Praxis waren.

Bis zum 30. September des kommenden Jahres prüft der Bewertungsausschuss, ob der Zuschlag erneut verlängert werden muss.

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