Beim Mutterschutz klafft bisher eine Lücke: Rechtlich und damit auch bei Schutzleistungen für Mütter sind niedergelassene Ärztinnen gegenüber angestellten im Nachteil. Das Forum Hausärztinnen im Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert daher zeitnah Verbesserungen ein. Ansatzpunkte gibt es viele.
Für selbstständige Ärztinnen sind Mutterschutzleistungen anders geregelt als für angestellte.
Der Mutterschutz von Selbstständigen, wie etwa niedergelassenen Ärztinnen, könnte nach wie vor Lücken aufweisen – und womöglich gegen EU-Vorgaben verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt eine rechtliche Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags [1], die “Hausärztliche Praxis” bereits vor deren Veröffentlichung vorlag.
Zwar hat die Bundesregierung zuletzt 2017 beim Mutterschutz von Selbstständigen nachgebessert: Damals wurden Mutterschaftsleistungen als verpflichtend in den Katalog für private Krankentagegeldversicherungen aufgenommen.
Gleichzeitig wurde klargestellt, dass alle Versicherten für diese Leistungen aufkommen (“Unisex-Tarif”), die Beiträge also nicht einseitig zu Ungunsten der Frauen steigen dürfen. Doch ob dies reicht, um die Mindestschutzvorgaben der EU-Richtlinie 2010/41 zu erfüllen, ist laut Wissenschaftlichem Dienst weiter unklar und wird von einigen Rechtsexperten bezweifelt.
Auch die Regierungsparteien wollen die Mutterschutzvorgaben für Selbstständige laut Koalitionsvertrag angleichen (s. Kasten links). Anfang 2026 soll ein Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen, kündigte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) letzten Oktober an [2].
Doch noch ist der Tisch leer. “Das Ministerium erörtert derzeit ressortübergreifend Möglichkeiten, um selbstständige Frauen und ihre Betriebe in der Zeit rund um die Geburt besser abzusichern und gezielter zu informieren. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen”, antwortet Priens Ministerium auf Nachfrage von “Hausärztliche Praxis”.
Unterschiede beim Mutterschutz
Die Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes erhöht nun den Druck auf die Regierung, meint Rechtsanwältin Angela Heinssen vom Verein “Mutterschutz für Alle!”, den auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) unterstützt. Der Verein koordiniert derzeit das Bündnis Mutterschutz für Selbstständige. “Wenn selbst der Wissenschaftliche Dienst mögliche Schutzlücken identifiziert und die europarechtliche Bewertung als offen ansieht, besteht politischer Handlungsbedarf”, sagt Heinssen.
Handlungsbedarf sehen auch Hausärztinnen und Hausärzte. Bei ihrer Frühjahrstagung im April forderten sie die Angleichung der Rahmenbedingungen: Denn während angestellte Ärztinnen einen gesetzlichen Anspruch auf die Mutterschutzfristen (i.d.R. 14 Wochen rund um die Geburt), Mutterschaftsgeld sowie Elterngeld haben, ist dies bei Selbstständigen anders. Bei Selbstständigen greift das Mutterschutzgesetz nicht (Rechtsübersicht Tab. 1).
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