Beim Angebot und der Abrechnung von zusätzlichen Leistungen für GKV-Versicherte, die nicht im GKV-Leistungskatalog abgebildet sind, gilt es einige Grundsätze zu beachten. Ziel der Broschüre “Privatliquidation in der GKV” ist es, Ärztinnen und Ärzte dabei zu unterstützen, die Privatliquidation zu nutzen und sich dabei auf rechtssicherem Terrain zu bewegen, erklärt die KV Baden-Württemberg, die die Broschüre kostenlos zum Download anbietet.
Ein Punkt der Broschüre betrifft zum Beispiel Leistungen, die von Krankenhäusern bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angefordert werden, obwohl die Notwendigkeit einer stationären Behandlung festgestellt und eine Krankenhausbehandlung bereits verordnet wurde. Alle weiteren prästationären Leistungen seien in der Regel ausschließlich vom Krankenhaus zu erbringen, so die KV.
Sollte ein Krankenhaus dies doch von einer Praxis einfordern, muss das Krankenhaus der Praxis die Leistungen auf GOÄ-Basis vergüten. Um anschließenden Abrechnungsschwierigkeiten vorzubeugen, empfiehlt die KV, vor Erbringung der Leistungen mit dem Krankenhaus eine schriftliche Vergütungsvereinbarung zu treffen.
red